Cold E-Mail Marketing: Rechtslage in Deutschland erklärt

Gewünschte oder unerwünschte Werbung? Wenn ein Unternehmer Kunden durch E-Mail-Marketing gewinnen oder an sich binden möchte, sollte er die deutsche Rechtslage kennen. Denn zu viel und zu häufige Werbemails bewirken nicht nur das Gegenteil beim Kunden, sie können auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Cold E-Mail Marketing: Rechtslage in Deutschland erklärt

10. April 2024     Kategorie: Politik & Recht
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Darum ist die Validierung von Kunden-Mailadressen wichtig


Mit dem E-Mail Validitor haben Unternehmen die Möglichkeit, eingetragene Mailadressen zu prüfen und sie auf ihre Echtheit zu kontrollieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Validierung der E-Mails dem Risiko vorbeugt, Marketing-Mails an nicht funktionierende Server zu senden. Das hängt nicht unmittelbar, aber dennoch zum Teil mit der Rechtslage in Deutschland zusammen.

Wer sich nicht explizit für den Empfang von Werbemails entscheidet darf laut deutscher Rechtsprechung auch nicht mit E-Mail-Marketing belästigt werden. Wer hingegen dem Versand von Newslettern zustimmt, der erhält die Mails in einem Maß, das vertretbar ist. Wichtig ist für den Unternehmer die Sicherheit der Mailanschrift, damit seine Newsletter auch beim Empfänger ankommen. Für den Empfänger ist es wichtig, dass er nicht mehrmals täglich Marketing-Mails bekommt und sich so von der Flut an Nachrichten überbeansprucht fühlt.

Der Unterschied zwischen Marketing und Belästigung erklärt


Kunden die online einkaufen können in der Regel mit zahlreichen Mails des Shops rechnen, bei dem sie bestellt haben. Doch wo ist die Grenze zwischen seriösem Online-Marketing und der Belästigung? Hier haben Gerichte klare Urteile gesprochen, an denen nichts zu rütteln ist. Ehe ein Unternehmen per E-Mail werben darf, muss der Empfänger seine explizite Einwilligung für den Erhalt von Werbemails gegeben haben. Gleiches gilt für den Newsletter. Ohne eine Zustimmung des Empfängers ist es Unternehmern untersagt, Newsletter zu versenden und auf diesem Weg neue Kunden zu gewinnen.

Die Einverständniserklärung muss für den Kunden sichtbar sein und darf sich nicht in den AGB oder im Kleingedruckten verstecken. Wer unerlaubt und ohne seine persönliche Zustimmung, beispielsweise über einen Aktivierungslink Marketing-Mails erhält, darf sich laut Gesetzgebung zu Recht belästigt fühlen. Worauf Unternehmer achten müssen und wie sie das Einverständnis für E-Mail-Marketing von Kundenseite erhalten, ist hier nachzulesen. Sollte der Aktivierungslink nicht geklickt werden oder widerspricht ein Kunde dem Marketing und bestellt den Newsletter ab, muss sich der Unternehmer danach richten, da er sonst gegen das Gesetz verstößt und mit einer Anzeige wegen Belästigung mit unerlaubter Werbung rechnen muss.

Worauf es im E-Mail-Marketing ankommt


Fakt ist, dass lesenswerte und hochwertige Inhalte bei der Zielgruppe, unabhängig von der Branche, gut ankommen. Das bedeutet dennoch nicht, dass jeder Käufer, der seine E-Mail-Adresse im Bestellverlauf hinterlassen hat, mit Werbung bedacht werden möchte. Nur wenn der Kunde dem Newsletter und damit dem Marketing per Mail zustimmt, in dem er zum Beispiel auf eine Aktivierungslink klickt, darf der Unternehmer fortan ohne vorherige Ankündigung in regelmäßigen Abständen Werbemails senden. Durch die regelmäßige Validierung der E-Mail-Adressen kann der Unternehmer verschiedene Risiken ausschließen. Er sieht, ob die Mails abgerufen und somit gelesen werden. Weiter stellt er fest ob der Server, auf dem die Mailanschrift gehostet wird erreichbar ist. Und er stellt fest ob es einen großen Streuverlust gibt.
Das bedeutet ein Großteil seiner Mails landen in den SPAM-Ordnern der Empfänger und werden aus diesem Grund gar nicht gefunden. In diesem Fall ist es sinnvoll den Betreff und den Inhalt der Marketing-E-Mails zu prüfen und in Erfahrung zu bringen, ob die Nachrichten aufgrund mangelnder Personalisierung oder spammiger Inhalte in diesem Ordner ankommen.

Gerichtsurteile zu unerlaubter E-Mail-Werbung


In Deutschland haben zahlreiche Richter zugunsten der Kunden geurteilt, die sich von Werbung belästigt und in ihrer Privatsphäre eingeschränkt fühlen. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit haben sich die Gesetze im digitalen Bereich geändert. Gerade in puncto Kontaktaufnahme mit Bestellern sieht das Gesetz drastische Veränderungen vor. Dieser Punkt lässt sich mit dem Schild am Briefkasten "Keine Werbung einwerfen" vergleichen. Auch hier hat der Post- und Zustellerbranche auf die speziellen Kundenwünsche zu achten und das Schild zu beherzigen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: die gleichen Gesetze wie am Briefkasten gelten auch für Online-Marketing und damit für Newsletter, für personalisierte Werbung und für sonstige Unternehmensbotschaften. Hält sich eine Firma nicht an die Anforderungen des Kunden oder belästigt sie ihn mit mehrmaliger Werbung pro Woche, ist er berechtigt, das Unternehmen zu verklagen und sogar Schadenersatz für diese Form der Belästigung zu fordern.

Fazit: In Deutschland gelten im Bezug auf Internet-Marketing per Mail strenge Regeln


Es gibt Gerichtsurteile die verdeutlichen warum Unternehmer sich an die Anforderungen ihrer Kunden halten müssen und warum sie mit den eingegebenen Daten darunter der E-Mail-Adresse, sorgsam umgehen müssen. Nur wer in den Empfang von Newslettern und Werbemails einwilligt, darf diese Botschaften erhalten. Doch auch hier schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor und weist darauf hin, dass sich die Zustellung der Nachrichten im normalen Maß bewegen muss und den Empfänger nicht belästigen darf. Mit hochwertigen Inhalten kommen Unternehmen an Ihr Ziel.