Ebay Käufer nervt weiterhin

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von fuxp, 25. Mai 2007 .

  1. 25. Mai 2007
    Hei Jungs,
    Ich hab da mal ne Frage, ich hab in Ebay einen Home Trainer verkauft der bei mir Wunderbar funktioniert hat und nie Probleme bereitet hat. Da ich ihn nicht mehr gebraucht habe, habe ich Ihn verebayert Nun hat mich aber der Kunde dann kontaktiert und gesagt dass Gerät mache einen nervtötenden Ton der nicht weggehe. Ich hab mich dann umgehend mit dem Hersteller in Verbindung gestellt und nachgefragt, der Hersteller meinte man solle Silikonspray nehmen und den Riemen mit diesem behandeln. Ich hab das dem Käufer so weitergeleitet. Dieser kontaktierte mich einige Wochen danach wieder und sagte, jetz funktioniere gar nichts mehr und er möchte sein Geld zurück. Er droht mir und belästigt mich seitdem unaufhörlich...


    Was kann ich tun? Oder was soll ich tun? Ihm die Kohle zurück geben??
     
  2. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Hat er dich denn schon bewertet....? Wenn ja, dann war er mit der Ware einverstanden. Da du ja ein schlauer Verkäufer bist hast du auch das komische Verkaufsrecht mit reingeschrieben, wegen Rückgabe und Privatverkauf, oder?
     
  3. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Genau - sofern in deiner Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen wurde (afaik auch ohne den Hinweis, da man auf bestehendes Recht ja nicht hinweisen muss -> An Ampel steht ja auch nicht, dass bei Rotlichtverstößen Strafen anfallen ), ist die Sache für Dich durch. Und die Silikonspraybehandlung liegt auch nicht in Deinem Verantwortungsbereich, das war allenfalls ein kulanter Tip deinerseits.
     
  4. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Nein er hat mich leider noch nicht bewertet...und nein genau dieses verdammte Recht hab ich nicht hinein geschrieben. Normalerweise, aber genau bei diesem nicht, das nimmt es mir sonst immer automatisch in das Angebot hinein doch genau bei dem nicht... ...

    Das ganze ist jetz zwar schon ne Weile her...7.2.07
     
  5. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Gibts da nicht irgendeine Regelung das man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr reklamieren kann?!
     
  6. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    ähm vlt solltest du ihm mal schreiben er solle den hersteller kontaktieren?
    immerhin ist es ja dann n produktionsfehler wenn das teil nach der sogar empfohlenen behandlung garnichtmehr geht

    greetz saw
     
  7. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Ne das ding hat ja hier Wunderbar funktioniert! Kann ja kein Produktionsfehler sein, hab eher das Gefühl dass der das Ding einfach nicht mehr will...
     
  8. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Was fragst du dann noch? Er kann sein geld vergessen. Ende. 2 Wochen zurückschicken is zuende und nichts da.
    #ignore und gut ist
     
  9. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Ignorier den doch erstmal... solang er das nicht über ebay macht sollte die das egal sein.

    sind ja jetzt gute 2.5 Monate her...und dazu noch defekter als vorher ... (wie er schrieb?)

    Soll er sich nen neuen Riemen bestellen und gut ist.

    Wie gesagt warte ab und ich würde nicht mehr reagieren. 14 Tage sind um etc. Weil hat er ja auch gebraucht ohne Garantie gekauft?
     
  10. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Deshalb gibt es die Funktion, sich sein Angebot nochmal genau anzusehen. Ich würde einfach mal abwarten und ihm freundlich, aber bestimmt mitteilen, dass du ein privater Händler bist und solch späte Defekte wohl kaum auf dich zurückzuführen sind. Schreib ihm auch, dass er dich nicht weiter belästigen soll und lass dich am Besten von deinem Anwalt beraten, inwiefern du wirklich haftest.
     
  11. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Ja natürlich...und hab dem auch genug geschrieben...was kann ich tun wenn da mal so ein Brief voner Anwaltskanzlei rein flattert? Ja schon aber er hat sich ja schon eine Woche nach dem Kauf beschwert... Ja das ding war schon gebraucht und natürlich ohne Garantie... Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn ich ihn ignoriere? Danke schon mal...verteil grad ein paar BWs
     
  12. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Naja wenn er so dringend darauf besteht kann er höchsten zum Anwalt laufen und das darüber abwickeln, in diesem Fall empfehl ich dir selbiges, da dieser dir am Besten helfen kann.
    Ich würd einfach schreiben das es sich um Privatkauf handelte und du keinerlei Garantie etc gegeben hast, außerdem scheint es ja bei ihm in die Brüche gegangen zu sein, also nicht dein Problem!
    Aber auf jeden Fall alle Mails von ihm und deine eigenen aufheben, könnten noch nützlich sein!
     
  13. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Er muss erstmal die Sachlage beweisen.
    Wie ich schon geschrieben hab, er hätte es über eBay regeln können. Hat er aber nicht. Also selber schuld. Ich würde an deiner Stelle erstmal gelassen abwarten.

    Er hat es doch benutzt und dann noch kaputter als vorher durch Silikonspray?

    Schick ihm doch einfach mal die Supportmail vom Hersteller wenn er dich nochmals anschreibt und dann würde ich den Kontakt Abbrechen, bis was schriftliches kommt.
     
  14. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Zu deinem Anwalt gehen. Hier kann dir das sicher niemand zu 100% sagen. Am BEsten informierst du dich schon vorher bei ihm.
    Ja, aber hast du ihm das auch klar gemacht? Also nicht nur, dass es gebraucht ist, sondern auch (!), dass du keine Rücknahme akzeptierst? Nein, und deshalb ist es jetzt etwas verstrickt.

    Ignorieren würde ich ihn nicht, aber ihn bitten, aufzuhören, dich zu belästigen und sagen, dass er das mit deinem Anwalt klären soll, dann hat sich die Sache meist erledigt, da er das Gerät warscheinlich geschrottet hat oder enttäuscht war und jetzt nur Druck machen will.
     
  15. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    hmm das hört sich so an als wenn ihm das gerät doch ned mehr so gefällt und er nur das geld wieder haben will unter vorspiegelung falscher Tatsachen. Ich würd ihn ignorieren und wenn was vom Anwalt kommt (ich wette das zu 99% nix kommt) musst dem dann eichfach die Sachlage schildern und gut is.
     
  16. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Also ich kann mir nicht vorstellen,das dabei noch was zu machen ist!
    Denn, du hast eindeutig keine Mängel arglistig verschwiegen, den du hast dich umgehend nach reklamation an den Hersteller gewand! Er hatte das Gerät schon eine geraume Zeit, er müsste also beweisen das der Artikel in diesem Zustand versandt wurde!
    Die ist schwer, denn er hatte lange genug Zeit sich an ebay oder an einen Anwalt zu wenden.
    Die Sache ist die, es kommt drauf an ob du als privater Verkäufer bei ebay gemeldet ist.
    Normalerweise muss ein Verkäufer eine Gewährleistung von 1 Jahr dem Käufer gewähren.
    Jedoch kann ein privater Verkäufer durch Sachmängelhaftungsausschluss dies wiederrufen.
    Jedoch hättest du dies im Vertrag angeben müssen.
    Es könnte natürlich sein das er eine Rechschutzversicherung hat und es bis vor Gericht kommen lässt, dazu braucht er erstmal einen Anwalt, da die ganze Angelegenheit unter dem Zivilrecht steht wird ein Richter in solchen Fällen nahezu immer versuchen eine Einigung zu erziehlen.
    D.h. z.B du sollst 20Euro des Betrages zurückerstatten.... nur ein Beispiel!
    Jedoch kommen hierbei die Gerichtskosten hinzu, welche dann aufgeteilt werden, schätzungsweise 60-100Euro.
    An deiner Stelle würde ich ihm klar machen, dass eine Rückgabe nicht möglich ist, er könnte natürlich weitere Schritte unternehmen, jedoch kommt er dabei nicht weit, womöglich wohnt er noch so einige Kilometer von dir entfernt, normalerweise wird der Gerichtsstand bei deinem Wohnort festgelegt.
    Ich hatte schonmal so einen ähnlichen Fall, hatte mich bei einem Anwalt informiert, deswegen hab ich noch so etwa im Kopf wie er mir das erklärt hatte.
    Ich hatte jedoch in der Auktion/Vertrag hineingeschrieben das ich nicht für eine Sachmängelhaftung aufkomme, eine Rückgabe sowie eine Garantie ausgeschlossen ist.
    Hoffe konnte dir helfen.

    >>>> greetz HELL
     
  17. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    also ignorieren würd ich ihn nicht !!

    wenn du die gewährleistung in einer auktion nicht ausschliesst is es nach aktueller rechtslage so, dass du wie ein gewerblicher verkäufer auch 2 jahre gewährleistungen geben musst.

    ok du hast ja schon reagiert und hast dich deinerseits an den hersteller gewendet und der hat dir einen (falschen) ratschlag gegeben. das ist aber dann eine sache zwischen dir und dem hersteller. der käufer hat aber mit dir einen kaufvertrag abgeschlossen und daher bist du ihm gegenüber in der verantwortung.

    damit die situation nicht eskaliert würd ich dir vllt mal vorschlagen, den käufer zu fragen was er sich denn jetzt vorstellt, also ob ein teil vom kaufpreis zurück haben will oder das ganze geschäft rückgängig machen will oder ganz was anderes.

    schreib ihn mal an und hör einfach was er jetzt will, ob du darauf eingehst oder nicht is ne ganz andere sache...
     
  18. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Danke schonmal für die Tipps...er will den Gesamten Betrag zurück ink. Porto...
    Mhm sicherlich bin ich als Privater Verkäufer eingetragen, ich hab ja kein Geschäft oder verkaufe Unmengen von Sachen. Es handelt sich um einen Betrag von ca. 200Euro, ich weiss nicht wie weit er gehen wird ich denke nur ich hab ja nichts böses getan, das Gerät hat funktioniert und ich hab ja noch versucht ihm zu helfen. Klar war das ne Dummheit, die Rückgabe nicht zu erwähnen aber dafür kann er doch nicht einfach das Geld zurück haben. Bei mir hats ja funktioniert!!
     
  19. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Ich will dir ja nicht deine Hoffnung zunichte machen, aber es ist gut möglich, dass er das tatsächlich kann.
     
  20. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    wie weit wohnt der denn weg oder was kostet der versand ??

    weil er kann nicht ohne weiteres sein geld zurück verlangen. er beruft sich auf die gesetzlichen regelungen und das kannst du auch. laut gesetz hast du nämlich das recht, 2 mal zu versuchen nachzubessern. dh du hast die möglichkeit das gerät zu reparieren und in dem zustand wie er in der auktion beschrieben war zurückzugeben. wenn diese 2 versuche fehlschlagen, erst dann hat der käufer ein recht auf wandlung, also rückgängigmachung des kaufvertrages.

    nur bei diesem gerät befürchte ich, dass die hohen versandkosten diese ganze aktion irgendwie auch nicht sinnvoll erscheinen lassen.

    vllt könnt ihr euch auf folgendes einigen:
    der käufer schickt dir das gerät zurück und du schaust ob du es reparieren kannst. wenn nicht kannst du ihm das geld auch gleich zurücküberweisen, ansonsten bekommt er das reparierte gerät zurück.
     
  21. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    hallo wenn er dich nach 90 tagen nicht bewertet hat du ihn auch nicht, kan ner dir ja keinen minus mehr geben, da es über 90 tage sind und du kannst ja sagen dass er die ware kaputt gemacht hat.


    nix da !!! es sind schon über 2 monate. Er hätte es auch kaputt machen können. Er könnte die Ware innerhalb von 14 tagen nach dem kauf die Ware Reklamieren, hat er aber nciht, also ganz einfach ignorieren.


    Ciao.
     
  22. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    ach ich würde arnix schreiben weil es 2 wochen her sind die bestellte ware hat und in gebraucht hat und noch mehr defekter ...

    sorry leute bin voll stoned

    mfg
     
  23. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Soweit ich weiss muss du das Gerät nicht zurücknehmen, denn das Rückgaberecht gilt nur für 14-Tage.
    Das Problem ist hierbei also nur die Gewährleistung, die (leider) von dir nicht ausgeschlossen wurde.
    Die ganze Sachlage ist natürlich schon etwas komplizierter, am besten wäre es, wenn du die Sache einfach einen Anwalt mit allen Fakten bzw. Daten vorlegen würdest.
    Ich kann nicht mit Sicherheit sagen wie die Sache abläuft, denn ich kann nicht genau definieren was diese Gewährleistung miteinschliess, mehr oder weniger steht dein Wort gegen Seines , denn du behauptest es vor dem Versand auf funktion geprüft zu haben, er wiederrum behauptet das Gerät sei defekt bei ihm angekommen.
    Du könntest versuchen darauf zu plädieren ,das er hat Gerät mutwillig, oder durch falsche Handhabung durch Eigenverschuldung zum defekt hat kommen lassen.
    Das ist alles ganzschönes gesetzes chinesisch ^^
    Ich denke das der Richter noch immer versuchen würde, eine Einigung zu erzielen.
    In deinem Interesse ist die Rückgabe schätze ich auf keinen Fall, denn vermutlich möchte er die Versandkosten ebenfalls nicht bezahlen.
    Vermutlich ist es schon zu spät den Versandservice darüber zu informieren, bzw. prüfen zu lassen ob es vielleicht doch ein Transportschaden ist.
     
  24. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    lol

    es geht doch hier nicht um ein rückgaberecht sondern um gewährleistung

    Gewährleistung – Wikipedia
     
  25. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    anscheinend lauter halbwissende hier

    1) wenn die beschreibung zum zustand der ware der wahrheit ensprach, dann kann der käufer nichts von dir wollen, wenn der defekt schon bei dir vorhanden war und du nichts davon in der beschreibung erwähnt hast, dann musst du wohl oder übel zurücknehmen. ansonsten muss der käufer nachweisen, dass der defekt schon da war, bevor er den heimtrainer gekauft hat. (§§437, 442 BGB) allerdings nur, wenn du gewährleistung ausgeschlossen hast!

    2) der hinweis, dass der artikel von einer privatperson verkauft wird und somit kein rückgaberecht vorhanden ist braucht man nicht in den artikeltext einzufügen. es müssen alleine händler darauf aufmerksam machen dass sie ein gewerbetreibender sind und somit rückgaberecht besteht...

    Internetrecht - bgh-ebay
    gewährleistung:
    ist nur gegeben, wenn der mangel innerhalb von 2 jahren auftritt, in den ersten 6 monaten nach kauf wird vermutet, dass der Mangel schon da war -> Verkäufer muss beweisen, dass nicht der Fall war! Danach muss der käufer beweisen.
    um gewährleistung auszuschließen reichen 4 wörter (und NUR diese, alle anderen formulierungen von privatpersonen können genau das was sie ausschließen wollen nicht ausschließen): "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

    nützliches hier: EBAY: HAFTUNGSFALLE | law blog
     
  26. Video Script

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