"fakerscript" beim onlinegame benutzt - anzeige?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Webnexus, 9. Januar 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. Januar 2011
    Aloha, liebe User! (Bitte nicht löschen. Ernste frage!)

    Also, mein Freund hat ein dickes problem, ich muss für ihn schreiben weil er gerade auf Klassenfahrt ist und sich den Kopf zerbricht ob er eine Anzeige bekommt oder so...

    Also, er sagte mir. Das er bei ''Fakerscript'' bei einem Online Game für 99,99€ gefaket hat!

    Und er sagte, mir das er kein ''VPN'' benutzt hat.

    1. Frage: Kann er jetzt noch den ''VPN'' Vorschalten oder ist es zu spät?

    2.Frage: Bekommt man wirklich einen Anzeige für die, 99,99€?

    3.Frage: Was kann er jetzt noch tun um die IP zu vertuschen oder ist jetzt alles zu spät?

    4.Frage: Hat jemand von euch Fakerscript benutzt und es auch so gemacht?


    Das waren alle frage! Hoffe richtiger Theread usw... Ab Mittwoch schreibt mein Freund wieder.... Bis dann!

    LG Webnexus!
     
  2. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    Wenn ich das richtig weiss sind auf diesem "Fakerscript" die Algorithmen verschiedener Kreditkarten und des dt. Personalausweises zu finden.

    Was dein Freund da getan hat, ist schlicht und einfach Betrug. Er hat sich unter der Angabe falscher Personalien und nicht existenten Kreditkarteninformationen/Bankkonten eine Leistung erschlichen & nicht dafür bezahlt.

    Im Regelfall wird so etwas zur Anzeige gebracht. Und wenn die Staatsanwaltschaft das möchte dann kriegt sie auch die Daten die sie will. Da kann er VPN´s und Proxys zwischenschalten wie er will.
     
  3. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    Was du noch machen kannst: mach den gekauften Account öffentlich, je mehr IP's sich einloggen desto besser.

    Allerdings schließt das nichts aus, da im Normalfall nur die IP des Käufers gecheckt wird, es sieht jedoch so aus als wäre mit einem VPN/Socks5 vorgegangen und somit hast du etwas bessere Karten.

    Ps: Den Account natürlich NICHT hier öffentlich machen.
     
  4. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    oh mann, aber die Antwort auf deine Frage ist einfach.
    Ausser der Zivilrechtlichen Ansprüche des Verkäufers lt. BGB ist hier der Starftatbestand nach dem StGB erfüllt. Das heisst ganz klar. An der Klageerhebung besteht öffentliches Interesse und der Staatsanwalt wird auf jeden Fall Anklage wegen Betruges erheben, denn das muss er,,..

    siehe:

    § 152b StGB ("Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks"): (1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten, 1. die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und 2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. (5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.

    UND:

    § 263a
    Computerbetrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

    (3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.


    Da verstehen die Staatsanwälte in der Regel auch keinen Spaß... sein Glück wird sein: es wird Jugendstrafrecht anwendung finden.


    F.
     
  5. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    Was schmeisst ihr dem Paragraphen um die Ohren? Hört sich für mich nach 12 Jahre und erster Versuch im Internet cool zu wirken...

    Eine Antwort auf die ganzen Fragen... im Nachhinein kannste nichts mehr machen. Also zu spät. Obs zur Anzeige kommt oder nicht, liegt im Sinne des Seitenbetreibers. Denke nicht das dieser unter uns ist kann keiner dir sagen obs ne Safte gibts oder nicht. I hope so!

    also... go and delete your acc... meine eh gibts leute...
     
  6. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    soweit ich weiß wird er eine anzeige bekommen. kenne jemanden der mal sowas gemacht hat, wurde auch angezeigt (und der war 14 oda so xD).
     
  7. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    Das schlimmste wird wohl eher sein, das der Internetanschluss über die Eltern läuft. Die kriegen dann als 1. Post und fallen aus allen wolken!
     
  8. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    nein, würde in dem fall nichts bringen da die die IP checken werden mit der du dich registriert hast... und die die ip mit der/den kauf IPs vergleichen.
    sprich wenn er sich registriert hat ohne VPN bzw proxy? dann wird er wohl ne anzeige bekommen, außer er schreibt einen brief, entschuldigst sich und zahlt die 99,99€, dann müssen sie deinen kumpel nicht umbedingt anzeigen
     
  9. 10. Januar 2011
    AW: "fakerscript" beim onlinegame benutzt - anzeige?

    ruf den support von denen an und erzähl denen das du ein dummes kind bist und flehe sie an das die das nicht zur anzeige bringen und das du die aussenstehenden kosten sofort begleichst.

    ansonsten wirds garantiert zur anzeige gebracht, wüsste jetzt nicht warum der anbieter die erschlichenen 100 tacken einfach so außer acht lassen sollte, zumal das ganze ja auch betrug ist.

    Außer du bist < 14 jahre alt, dann biste eh net strafmündig.


    MfG,

    Gunslinger
     
  10. 10. Januar 2011
    AW: Frage zu Fakerscipt

    mh, hätte er vpn und proxy dazwischen geschaltet, hätten sie ihn zumindest nicht über die IP gekriegt. natürlich kriegt dein freund jetzt ne anzeige, das nennt man betrug^^
     
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