#1 7. Februar 2010 Hallo, Habe am Freitag aus Aachen meinen neuen Wagen abgeholt. Habe es zeitlich leider nichtmehr geschafft ein KK zu holen. Der Verkäufer meinte daraufhin er hat noch ein abgelaufenes welches ich nehmen könnte. Ich weiss selber das es eine dumme Idee war und ich bin mir auch meiner Schuld bewusst Jedenfalls hat mich dann eiskalt auf der a42 der Blitzkasten erwischt. Geschwindigkeit spielt keiner Rolle ^^ Was kommt jetzt genau auf mich zu? Und wie kann man sich aus der Sache rausreden? Bw's sind klar Gruss + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen die bearbeiter werden ja den inhaber des nummernschilds ermitteln. somit bekommt dieser dann erstmal post. es wird also eine weile vergehen, bis auf dich etwas drauf zu kommt. dann wirst du und der verkäufer wegen dem nummernschild ärger bekommen. außerdem solltest du das zu schnell fahren bezahlen müssen. ob die dir den führerschein wegnehmen, kann ich nicht genau sagen! + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen Joa erstmal bekommt dein Verkäufer einen aufn Sack und dann du... würde mir zusammen mit dem Verkäufer ne gute Ausrede überlegen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen Haha vLava, als ob dein Post besser gewesen wäre ^^ Kann mich der meinung von "Systi" eig. nur anschließen^^ btt.: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=74681 http://www.bussgeldkataloge.de/ guck dir die beiden links an... Und reche noch n bisscehn was drauf, weil das nach dem alten Bußgeld Katalog ist... mfg. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen hmmm, ja 50 Euro geht ja noch...naja nächstemal weiss ich bescheid... Danke schonmal für die Posts. Bws sind raus würde mich über weitere Antworten freuen + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen Wo stehen denn auf der 42 blitzkästen 8o + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen Vielleicht hast du ja sogar Glück und dir kann keiner nachweisen das das dein Auto ist. Gehen wir mal davon aus das die Nummernschilder von dem Verkäufer gestohlen wurden... Da kann der Verkäufer nichts für und du ja auch nicht... vielleicht geht das ja gut + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen Ja genua aber dafür musst du richtig glück haebn, aber könnte klappen, musst halt nur dem Verkaüfer davon üerzeugen + Multi-Zitat Zitieren
#9 8. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen War so ein mobiles Gerät stand an der Leitplanke das Teil. Ja wenn ich Glück habe. Denke eher das die sich an den Verkäufer wenden werden und der mich dann in die Pfanne haut + Multi-Zitat Zitieren
#10 8. Februar 2010 AW: Geblitz mit abg. Kurzzeitkennzeichen PS: Ich kenn es so dass der Verkäufer einem in den ***** zu kriechen hat. + Multi-Zitat Zitieren