#1 22. April 2009 So meine Freundin hat folgendes Problem und zwar hat sie sich am 14. ein gebrauchtes Handy in so nem An- und Verkauf gekauft, Rechnung gab es vom Verkäufer auch. Eben hat sie mir erzählt das das Handy nurnoch Probleme macht, heißt egal was man macht es funktioniert nicht mehr richtig. Die 2 Jahre Garantie von Sony sind gestern abgelaufen, also fällt das auch erstmal flach das dahin zurück zu schicken. Jetzt ist die Frage kann ich von dem Verkäufer das Geld oder einen Ersatz verlangen oder kann man da nichts machen ? Wäre schon beschissen für meine Freundin da sie als Schülerin nicht viel Geld zur Verfügung hat und dafür 75€ gelöhnt hat. + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Es gibt glaub ich auf alle Waren eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Gewährleistung – Wikipedia NICHT MIT GARANTIE VERWECHSELNT!!! achja und bei der Gewährleistung musst du keinerlei Versandkosten oder so Bearbeitungsgebühren zahlen, lass dir da nix aufschwätzen, muss alles zu Lasten des Verkäufers gehen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Toller Beitrag. 1. 2 Jahre sind um. 2. Wenn ich das richtig verstehe, hat sie das Handy gebraucht gekauft => keine Gewährleistung. Wo genau hat sie das denn gekauft? + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Wenn du die Garantie trotzdem noch benutzen willst, geh zum Verkäufer und sag, das Problem trat schon vor dem Ablauf auf, aber ich wohne außerhalb und konnte nicht vorher kommen. Ich hab auch schon versucht, Sie anzurufen, aber es nahm niemand ab. Irgend sowas, vielleicht erreichst du was!? + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Ich Denk auch das du keine Chance hast ,aber versuch doch dasHandy zu tauschen auf kulanz und legst noch was drauf. Da machen die meistens mit.Sagst einfach ihr kommt nicht klar mit dem Teil. + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Wie schon gesagt, war so ein An- und Verkauf Laden in Braunschweig, aber werd da morgen nochmal hinfahren. Von außerhalb komm ich sowieso, mal gucken obs was bringt. Anrufen hätte ich da garnich können, weil ich nichma weiß wie der Laden heißt und ich keine Nummer hab. Bin ja nur extra weiter gefahren weils bei mir inner Nähe nichts halbwegs vernünftiges und günstiges gab. Hoffe mal klappt irgendwie, BW`s sind soweit raus. + Multi-Zitat Zitieren
#7 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben servus wenn du morgen hinfährst dann sprech doch mit ihm er kann bestimmt was machen. mein handyhändler kam mir entgegen mit einem anderen handy. war super vom ihm er weiß halt das ich wieder zu ihm komme. gruß gremlins + Multi-Zitat Zitieren
#8 22. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Ah okay. Ich kannte sowas nicht, bzw. hab damit absolut 0 Erfahrung. Ich gehe aber davon aus, dass es wie bei fast allen Gebrauchtkäufen ist. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für die Funktionstüchtigkeit des Geräts. Wenn der Typ nett ist, nimmt er es vielleicht zurück, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er dazu nicht verpflichtet ist. + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Also für gebrauchte Geräte gibt es immerhin ab Rechnungsdatum 1 Jahr Gewährleistung (bei Neuware: 2 Jahren) und Garantie ist natürlich immer eine freiwillige Leistung der Hersteller. (Gilt immer, wenn der Verkäufer gewerblich ist). Aber da Du eh morgen zum Händler gehst, kannst Du ja vor Ort klären. + Multi-Zitat Zitieren
#10 24. April 2009 AW: Gebrauchtes Handy zurückgeben Ein Händler muss dir 2 Jahre garantie drauf geben, auch wen er sich weigert, kannst ja wen du eine Rechtschutzversicherung hast, kostenlos deinen Anwalt fragen. Aber mein Kollege hat vor kurzem ein auto Privat ohne Kaufvertrag abzuwickeln Verkauft! Und jetzt hat der andere sich beschwert und der anwalt hat gesagt, das er ihm auch die 1 Jahr Als Privat person Garantie geben muss. Also müsse es gehen, er muss dir 2 Jahre geben! + Multi-Zitat Zitieren