#1 23. Juli 2009 Ich versuche gerade eine paar Informationen zusammenzutragen bzgl. dem Kindergeld und der Einkommensproblematik bei volljährigen Kindern. Kindergeld gibts es nur bis zu einem Einkommen (des volljährigen Kindes) von 7.680 €. Allerdings kann man hiervon noch einiges abziehen - und genau darum geht es mir. Wer kennt sich aus, wer kann meine Liste vervollständigen? Abzugsfähig sind meines Wissens: Studiengebühren Fachlitereatur, Repetitorien etc. Kilometerpauschale bei Nebenjobs Krankenkassenbeiträge Zinsen für Studienkredite Wer weiss mehr zum Thema? Was ist z.B. mit Verlusten aus einem Kleingewerbe? Z.B. wenn ich ein Gewerbe anmelde und mir einen 3.000 € PC zulege (den ich ja unbedingt brauche) mit dem Gewerbe dieses Jahr aber noch keinen Gewinn mache (aber natürlich nächstes Jahr...). Ist das ebenfalls abzugsfähig oder kann man das nur bei der Steuer geltend machen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Juli 2009 AW: Kindergeldgrenze Ich hab mal gegoogelt was alles abziehungsfähig ist: (Kindergeld für ein volljähriges Kind) (Caritas NRW | ) (Kindergeld für ein volljähriges Kind) Hoffe es hilft dir weiter... + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Juli 2009 AW: Kindergeldgrenze Speziell das interessiert mich. Gilt das auch für Verluste? Hätte ich ja wenn ich ein Gewerbe anmelde (mit der Absicht in naher Zukunft auch Geld damit zu verdienen). Sprich ich melde das Gewerbe an, kaufe einen PC für 3.000 Euro als Investition... Umgekehrt ist klar, Gewinne werden dazu gezählt :] Und was ist mit Spenden an gemeinnützige Einrichtungen? Bevor ich das Kindergeld verliere spende ich lieber nen 1000er an die Krebshilfe oder Tierschutz... + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. August 2009 AW: Kindergeldgrenze Hab dann jetzt mal Madame Steuerberaterin gefragt: Gewerbeverlust kann man abziehen, Krankenversicherung und Rentenversicherung aber höchstwahrscheinlich nicht... + Multi-Zitat Zitieren