#1 16. März 2009 Hey ho, ich bin im 1 Lehrjahr (Konstruktionsmechaniker), und wollt mir Online durch Werbung etc.(500€<) Mein Gehalt aufbessern. Darf/kann mir mein Arbeitgeber das verbieten? Wie siehts aus mit dem anmelden beim Finanzamt (?) und den Steuern? Hat Jemand seriouse Links etc. Mfg Joe + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) Er kann es dir verbieten. Er wird NIE was davon mitbekommen, daher schweig & tu es einfach. Liebe Grüße + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) er wird es in der regel nur verbieten, wenn deine ausbildung darunter leidet + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) hey meint ihr wirklich? Ich will nicht in was investieren wo ich dann wider beenden muss aber wenn ich das beim finanzamt anmelden muss bekommt mein arbeitgeber das doch sicher mit oder. Sorry wegen der formatierung schr gerade vom handy + Multi-Zitat Zitieren
#5 16. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) hey meint ihr wirklich? Ich will nicht in was investieren wo ich dann wider beenden muss aber wenn ich das beim finanzamt anmelden muss bekommt mein arbeitgeber das doch sicher mit oder. Sorry wegen der formatierung schr gerade vom handy + Multi-Zitat Zitieren
#6 16. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) Melden musst du das 100%ig deinem Arbeitgeber. Von der reinern Gesetzlage her kann er es dir aber nicht verbieten, solange dein Hauptjob nicht darunter leidet. Wenn du die andere Sache gewerblich aufziehen willst würde ich mich da eher an einen steuerberater wenden. oder es gibt sogenannte Gründereztnren wo du kostenlose infos dazu bekommst was du wo an oder abmelden musst. Wenn du damit Rechnest im Gründungsjahr nicht über 17500euro Umsatz haben wirst fällst du unter die Kleinunternehmerregelung, da ist die Anmeldung wesentlich einfacher. + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) hey, kann mir jemand nützliche Links zu der dt. Gesetzeslage geben? Hab mal nachgefragt und er meinte das es von beruf zu beruf anderst is. Also ob ich das m Arbeitgeber melden muss oder ihn Fragen? Is das eig. soo wichtig wegen ein "paar" werbeeinnahmen? Mfg Joe =) + Multi-Zitat Zitieren
#8 18. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) Umsatzsteuergesetzt in § 19 steht das mit der Besteuerung von kleinunternehmern. Bei google bekommste das selbst eingetoppt was =) + Multi-Zitat Zitieren
#9 18. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) =) hey danke =) Ich habs zwar eingetoppt aber ich verstehe nur Banhof xD und auserdem stand da nur was von DM. Kann mir dat jmd in dt übersetzen ? Thx + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html erster treffer bei google bei der suche nach ustg Und nein das Gesetzt jetzt zu erklären macht wohl wenig sinn, frag mal lieber was genau du daran nicht verstehst. Achso ich habe mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber auh nicht gemeldet gehabt. Hat ert auch nicht rausbekommen. Es wäre auch kein Kündigungsgrund aber er könnte dich auffordern das Gewerbe abzumelden =) + Multi-Zitat Zitieren
#11 21. März 2009 AW: Kleingewerbe im 1 Lehrjahr (Metall) So. Also ich habe neulich auch schonmal so nen Thread eröffnet und schon mit einer Anwältin drüber gesprochen. 1. Ja dein Arbeitgeber kann es dir verbieten wenn er denkt deine Leistungen für die Firma würden dabei ins hintertreffen gelangen. 2. Wenn du dich selbstständig machen willst melde ein Kleingewerbe an. (Wenn dein Arbeitgeber dir das nicht erlaubt lass das Kleingewerbe über deine Eltern laufen [ist so üblich laut Anwältin]). 3. Viel Glück. MfG DuMmKoPp 8) + Multi-Zitat Zitieren