#1 31. Oktober 2011 Moin Moin, Habe mir mal ein neues Auto geleistet. So wollte das am 16.11 abholen. Was nur fehlt sind Kurzkennzeichen. Da stellt sich mir die was brauche ich alles?! EVB nummer und Perso ist ja klar. Aber benötigt man den Fahrzeugschein? Oder geht das auch ohne? Und Frage zwei. Wollte morgen die holen aber die Kennzeichen sind ja nur 5 Tage gültig, kann man das auch so machen das die erst ab dem 16.11 gelten? Weil bin bis zum 16ten nicht mehr zu hause und komme nicht dazu vorher nochmal die zu besorgen. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Oktober 2011 AW: Kurzkennzeichen auf der STVA-Seite habe ich folgendes gefunden: Kurzzeitkennzeichen Am Zulassungsschalter sind vorzulegen: - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s - Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (Deckungskarte) - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt - Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - ggf. Typ und Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges ist nicht von mir, habs aus nem anderen Forum. Solltest auch mal Google versuchen Zur zweiten Frage kann ich dir nix sagen sorry. Am besten mal beim STVA anrufen und nachfragen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Oktober 2011 AW: Kurzkennzeichen Kann dir bei deiner Frage direkt nicht helfen, aber hast du schon bei deiner Versicherung nachgefragt? Wenn die das für dich machen musst du für das Kennzeichen nicht mal was zahlen wenn du es bei denen versicherst! + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. November 2011 AW: Kurzkennzeichen Hi, vor solch einem ähnlichen Problem wie du stand ich auch schonmal. Die Kennzeichen sind ab Ausstellungstag 5 Tage gültig, du bekommst einen Fahrzeugschein mit den Kennzeichen und trägst das zu fahrende Auto vor Fahrtantritt dort handschriftlich ein. die einzigste Möglichkeit ist du beauftragst jemanden die Kennzeichen am 16. für dich auf der Zulassungsstelle ausstellen zu lassen. Dazu musst du ihm eine Vollmacht schreiben und deinen Personalausweis mit der 5-Tage-eVB mitgeben + Multi-Zitat Zitieren