#1 24. Juni 2012 Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2012 Hi, ne Freundin ist folgendes passiert: Sie streicht in der Küche über den Schränken die Wand ( farbeimer auf'n Schrank xDDD ), unten auf der Ablage stand der Lappi für Musik. Natürlich, wie paddelig wie frauen sind. naaa... was ist wohl passiert?? Genau, Farbeimer mit der Elle runter gehauen und alles schön auf'm Lappi. Naja, für die Haftpflich müsste ich nun sicherlich ne andere geschichte parat haben, weil das mehr als grob fahrlässig war oder was meint ihr? Natürlich haben wir das Gröbste der Farbe schnell wieder runtergeholt und den überkopf hingestellt. Nächstes Ding ist, noch läuft der Lappi einwandfrei, ich will jetzt noch ein paar Minuten warten bis das meiste der Farbe, die zwischen den Tasten hängt, angetrocknet ist, um den dann auseinander zu bauen, die Tastatur zu reinigen. Sollte ich den lieber nicht auseinanderbauen, wenn ich das nun doch über die Versicherung abwickeln möchte? Ich will immerhin nur versuchen, den Schaden zu minimieren um den möglichst weiterhin zu benutzen. Das wäre eigentlich meiner wichtigere Frage. Mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Eigene Sachen kaputt machen ist kein Haftpflichtfall. + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Er könnte einfach sagen das "Er es war wo gestrichen hat, und den Farbeimer auf den Laptop gehauen hat" und somit würde sich doch seine Haftpflicht einschalten, da er das Eigentum anderer Beschädigt hat. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Könnte er. Man sollte aber dazu sagen, dass es sich dabei schlichtweg um Versicherungsbetrug handelt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Also fuer ein paar hundert Euro einen Versicherungsbetrug zu riskieren ueberlegst du dir vorher hoffentlich nochmal gut! Das ist nicht wie bei der GEMA, die man mal eben verarschen kann und nichts passiert + Multi-Zitat Zitieren
#6 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Nochmal zum Verständnis: War der Laptop dir oder deiner Freundin? Wenn er deiner Freundin war müsstest du natürlich sagen, dass du gestrichen und den Eimer umgeworfen hast, was dann Betrug wäre. Spoiler Aber: Wie soll die Versicherung rausbekommen wer den Eimer umgeworfen hat? Zum Laptop: Ich würde ihn so lassen wie er jetzt ist und direkt zur Versicherung gehen. Nachdem mit der Versicherung alles geklärt ist würde ich mich um den alten Laptop kümmern. + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? word... du könntest sagen du warst es und dann greift deine haftpflicht aber jetzt mal im Ernst es heißt reparieren!!!! + Multi-Zitat Zitieren
#8 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Wenn der Laptop noch funktioniert brauchst du doch keinen neuen, eigentlich. Ich würde versuchen die Tastatur zu reinigen oder nachschauen was eine neue kostet. Oder du nutzt einfach eine externe Tastatur (fals er nur als Heim-PC genutzt wird) + Multi-Zitat Zitieren
#9 26. Juni 2012 AW: Laptop schaden - haftpflicht? reperieren? Also wenn, dann nichts am Laptop machen so lassen wie er ist. Und dann sagst du, dass du ihr Laptop kaputt gemacht hast. Geht eigtl. ohne Probleme bei so etwas geringem müsst ihr beide jeweils einen Bericht schreiben, der sollte sich natürlich nicht 100% decken + Multi-Zitat Zitieren