#1 1. Oktober 2009 Eigentlich hätten am morgigen 2. Oktober Vertreter der deutschen Zugangsprovider persönlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden erscheinen sollen. Dort wollte ihnen die oberste Polizeibehörde Exemplare des als geheim eingestuften Entwurfs für eine technische Richtlinie aushändigen, die die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinder ographie in Kommunikationsnetzen festlegen sollte. Dieser Termin ist nun nach Informationen von heise online geplatzt – das BKA hat die Providervertreter ausgeladen. Eine Begründung dafür war beim BKA bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Aus Providerkreisen verlautete, dass die bislang als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestufte Umsetzungsrichtlinie vom BKA stattdessen bald zur Einsicht freigegeben werden soll. Providervertreter hatten im Vorfeld an dem Umsetzungsverfahren harsche Kritik geübt. Hannah Seifert vom eco-Verband etwa sprach von unnötiger "Geheimniskrämerei". Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als "Marktzutrittsbarriere" gewertet werden, weil ausländische Provider vor einem Einstieg in das Deutschlandgeschäft eigentlich in der Lage sein müssten, sich über die hiesigen Sperrverpflichtungen ein Bild zu machen. Quelle + Multi-Zitat Zitieren