#1 3. September 2006 Also wie bei manch anderen auch darf ich ein Kraftfahrzeug nur mit ensprechender Sehhilfe (Kontaklinse;Brille)führen!!! Ist ja auch im Lappen eingetragen Meine Frage!Was ist eigentlich wenn man ohne Hilfe angehalten wird?
#3 5. September 2006 AW: Ohne Sehhilfe fahren Es müsste eiigentlich mehr sein als nur eine Geldstrafe, weil theoretisch ist dien Schein nicht gültig wenn du ohne brille fährst, also würdest du sozusagen ohne führerschein fahren. mfg allstar