#1 5. Oktober 2010 Hey Leute, wir machen am Wochenende ne Party bei einer Freundin. Das ganze is ganz geil aba wie sieht das rechtlich aus wenn ihr kleiner Bruder (13 oder so) mit seinen ganzen Kiddies auch Party macht und sich zulaufen lässt und die Bullen kommen? Sind dann alle über 18 dran oder wie ist das, weiß das einer? Alkohol besorgen die sich selbst, wir haben unsere eigenen Vorräte GreeTz + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage nein nicht alle über 18 sondern der älteste :-D aber jetzt ganz Im Ernst wie kann man mit nem 13 jährigen ne party feiern?:lol: anosnsten die 13jährigen in einen extra raum einsperren + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Is nich meine Idee, nur wenn die Eltern ausm Haus sind laden die Kiddies selbst leute ein und die Freundin sagt nix dagegen -.- + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage @ehmteakay: das glaube ich kaum. ich denke dann werden die Erziehungsberechtigten/Beauftragten zur Verantwortung gezogen. Normalerweise müsste doch das älteste anwesende Familienmitglied damit die Probleme kriegen. Zudem könnten die Eltern theoretisch einen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bekommen. Da sieht man mal wieder wie sich diese Welt entwickelt. 13 Jährige Kinder lassen sich zulaufen, fehlt nur das der Kleine dann noch seiner Schulkameradin nen Braten in die Röhre schiebt... + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Denke auch dass dseine Freundin dann einen aufn Deckel kriegt, aber ordentlich. Gehen wir mal vom GAU aus, dann hat sie die Anzeigen aller Eltern am Hals und das könnte teuer werden. Sie ist verantwortlich da sie für den Song quasi verantwortlich ist und da sie dann zulässt dass die Kleinen sich voll laufen lassen...hm...ich könnt mir nicht vorstellen dass da nix passiert. Aber hey die sind 13, wo ist das Problem denen den Alk wegzunehmen oder es ihnen zu verbieten? + Multi-Zitat Zitieren
#6 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Solange es keine Sexorgie wird und nachher Minderjährige vergewaltigt werden, ist doch alles fein. Klar, ihr müsst denen das harte Zeug abdrehen, also zieht euch so schnell wie möglich sämtliche Vorräte durch, die kleinen Biester können ganz schön fix sein. Schon traurig, wenn man 13-Jährige vom Alkohol fernhalten muss, soll das eine von RTL gesponsorte Hartzer-Party werden? Meine Güte, vielleicht sollte man nach Afrika auswandern. + Multi-Zitat Zitieren
#7 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Sag ma wo du wohnts dann ruf ich dann die Bullen, ich seh hier genug kleine Kiddies die sich mit Alk und Drogen zupumpen, verhinder den Scheiss gefälligst wenn du ein Mann bist. + Multi-Zitat Zitieren
#8 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage als erstes solltest du dir mal gedanken darum machen , dass der bengel meint sich mit 13 volllaufen lassen zu müssen. dann solltest du ihm mal ordentlich links und rechts eine knallen , damit da mal wider nen frischer wind durch den kopp weht. traurig. + Multi-Zitat Zitieren
#9 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Warum sollte die Freundin groß auf den Deckel bekommen? Die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund der betroffenen Kindern wird dafür auf den Deckel bekommen. Die Freundin darf sich was anhören, aber die wirkliche Aufsichtspflicht hat sie nicht. Eine Aufsichtspflichtübertragung wird schriftlich festgehalten. + Multi-Zitat Zitieren
#10 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Okay danke schonmal Leute Gerne mehr Meinungen. Wir hatten vor paar Monaten nämlich schonmal den gleichen Spaß und ein Kumpel und ich haben denen den Hahn abgedreht. Nur sehen wirs nich ein dass jedes mal zu machen, aber wenn ihr sagt dass uns da nix passiert dann soll die Freundin schauen dass se ihren Bruder unter Kontrolle hat + Multi-Zitat Zitieren
#11 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage der veranstalter trägt die verantwortung, also in dem fall deine freundin, bei der die party stattfindet. + Multi-Zitat Zitieren
#12 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Boah leute chillt mal, ich hab auch mit 13 den ersten alk getrunken und aus mir is trotzdem "was geworden "... behauptet im zweifelsfall ihr wüsstet nix davon, dass die alk haben, und feiert eure party. erinnert euch daran, wie es war, so jung zu sein und lasst ihnen ihren spaß. + Multi-Zitat Zitieren
#13 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Deine Freundin wird einen auf den Deckel bekommen. Soviel ist gewiss. Rechtliche Folgen kann das ganze bis hin zum Jugendamt haben... nur mal so als Denkanstoß + Multi-Zitat Zitieren
#14 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Das ändert nichts daran, dass es unverantwortlich ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich diese Kinder offensichtlich mehr als ein halbes Radler genehmigen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage rechtliche frage, falls bullen kommen, deine freundin und die verkäufer, bzw die die den klenen den alk besorg haben aber mal ehrlich, wir haben den klenen burder vom kumpel, das erste mal mit 14 mal nen radler oder nen bier gegeben, wenn er wollte und wir inna laube am saufen warn...aber wenn ich nen jüngeren bruder hätte, würd ich den sowas von zur sauf machen! mit 15 oder so is mir das latte....aber 13?!?! Hallo? vorallem mit 13 sich wegballan oder so, das kann wirklich die entwicklung schädigen und stell dir vor, die amchen das um "cool" zu sein und machen das jede woche und werden mit 15 abhänig oder so >.> würd da echt was unternehmen + Multi-Zitat Zitieren
#16 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Nehmt denen das Zeug einfach weg? Die dürfen ja nichma trinken, also wo is das Problem ? Wenn die ausrasten stellt denen bischen bier hin und gut is ^^ Oder ihr seit einfach alle verdammt ruhig, dann kommen auch keine Bullen + Multi-Zitat Zitieren
#17 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage und wenn das älteste Familienmitglied 14 ist dann wird das zur Rechenschafft gezogen oder wie ne in dem fall die eltern... somit denke ich das der älteste und die Partygeberin aufjedenfall mal eins auf den deckel bekommt und die elten sowieso die frage ist aber wie alt ist die "hauptgruppe"? am besten den kiddies den alk verbieten und fertig + Multi-Zitat Zitieren
#18 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage kommt sehr auf die polizeibeamten an .. gibt welche die verstehen bei sowas keinen spaß und gibt andere die lachen einfach nur drüber rein rechtlich gesehen müssen die da keinen stress machen da es ja keine straftat ist was die kiddies da tun, falls ihr jedoch moralapostel bekommt kann es böse enden, fahrlässige körperverletzung (in tateinheit mit blablabla) wäre möglich falls eines der kiddies im kh landet und das wäre das mildeste .. es kommt auch drauf an wo du herkommst (eher ländlich?) und ob die polizei bei dir im ort ausgelastet ist oder nix zutun hat sie muss am ende den kopf hinhalten, also soll sie gründlich abwegen + Multi-Zitat Zitieren
#19 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Ich würde den Kids verdeutlichen, dass die Party für sie zuende ist, sobald sich einer von ihnen nicht mehr unter Kontrolle hat. Dann sollte man auch konsequent sein und ihnen den Alk wegnehmen und sie rausschmeißen. Ich habe auch mit 14 das erste mal mit Kollegen ein paar Bierchen gezischt, solange es bei Bier bleibt und sie sich nicht ohne jegliche Erfahrung den harten Alk reinkippen, ist es mMn. noch im Rahmen. + Multi-Zitat Zitieren
#20 5. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Soll ich dir mal was sagen. Wenn ich mal Vater bin werde ich meinem Sohn nicht verbieten bei mir zu feiern. Das beste ist, wenn man als Vater gerade so sachen mit seinem Sohn macht. Ich finde es dann besser, wenn mein Sohn mit mir trinkt als alleine, weil verbieten kannst du es eh nicht. Bei mir zuhause war es so das ich schon sehr früh angefangen hab mit meinen Kumpels zu feiern und was zu trinken. Das Problem an dem ganzen war nur das nie ein Erwachsener dabei war. Ich hab öfters mal nachts im Straßen graben gelegen und mich zu tode gekotzt. Oder gedacht ich verecke, wobei ich auch so einiges an Problemen zu der Zeit hatte aber das tut hier ja nichts zur sache. Wollte das ganze nur mal sagen. Wenn ich mal Vater bin will ich das mein Sohn mit mir über alles reden kann ohne das ich ihn gleich zu sau mache. Denn nur so weis man was sein Kind so treibt und kann sich disbezüglich mit ihm auseinander setzen. + Multi-Zitat Zitieren
#21 6. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage naja letzendlich ist es doch egal die bullen werden nich auftauchen wieso sollten sie auch... sowas hab ihc mit meiner schwester schon x-mal abgezogen und is nie was passiert falls die bullen wirklich kommen sollten...ist deine freundin als odie schwester von dem kleinen dran weil sei die aufsichtsperson für ihren bruder ist + Multi-Zitat Zitieren
#22 6. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Wenn die Bullen auftauchen, habt ihr immer noch die Möglichkeit Ihnen (zunächst) den Zutritt zu verweigern - dann werden die warscheinlich jedoch etwas härter auf die mögliche Ruhestörung eingehen. Da passiert zu 99% nichts. (Außer ein 13jähriger meint, er müsste ne Flasche Wodka kippen) + Multi-Zitat Zitieren
#23 6. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage rechtlich hab ich keine Ahnung! aber moralisch gesehen finds ichs eigentlich genauso schlimm zu sagen "hab keinen bock da was zu machen". Ich meine, wenne du das einmal schon gemacht hast, dann weisste doch worums geht und das man den alk wegenehmen sollte. irgendwo trägt jeder die Verantwortung, !Kinder! vor Schaden zu schützen. Finds auch total bedenklich, dass das deiner Freundin so am ***** vorbeigeht. vllt sollte man da nochmal was in Richtung Aufklärung über Alk&Drogen starten. nennt mich ruhig moralapostel oder sonst was, aber ich hab langsam keine Lust mehr, 14jährige wegen ner alkoholvergiftung zu reanimieren.davon hab ich in 4 Jahren Rettungsdienst langsam aber sicher genug....das ist total gegen den Sinn von allem.... + Multi-Zitat Zitieren
#24 7. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Toller Vater, weil Prügel auch hilft. Topic: Wobei ich auch keine 13 Jährige Kinder mit feiern lassen würde. Macht halt kein übertriebenen Lärm nach 22 Uhr oder randaliert nicht dann kommen auch keine "Bullen". Wenn doch wird klar die älteste Person zur Rechenschafft gezogen. + Multi-Zitat Zitieren
#25 7. Oktober 2010 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage also erstens OmG ! das du dich nicht schämst hier sowas rein zu posten. ich sag mal so was würdest du machen wenn dein bruder (sohn) sich mit 13 vollsaufen lässt ? wem würdest du bestrafen die kollegen oder die schwester die zusieht und zu lässt ? und jetzt überleg mal wer die konsequenz dafür tragen muss ,3mal darfst du raten ! mfg {img-src: http://windowsbunny.de/wp-content/uploads/2009/11/besoffen-auf-klo.jpg} + Multi-Zitat Zitieren