#1 2. Oktober 2010 hey leute hab ein problem was ich mich mega ankotzt undzwar habe ich mir eine neue mietwohnung gesucht... und beim besichtigungstermin sagte der typ noch zu mir das die ersten 2 monatsmieten frei seien wesshalb ich mich dann auch für diese wohnung entschied ..naja also habe ich einen vertrag abgeschlossen .... nun ist es aber so das sie mir schon diesen monat die miete abgezogen haben ... und ich bin etwas überrascht davon... das dumme ist nun aber das selbst im mietvertrag das nichts von den 2 freimieten drinne steht und ich komme mir voll verarscht vor einmal weil ich so dumm war das nicht nachzulesen oder zu fragen, weil ich halt dachte wäre alles so wie besprochen .... nun meine frage meint ihr ich kann da noch was drehen als zeugen hätte ich nen kumpel von mir der mit bei war bei der besichtigung prob ist halt nur der vertrag -.- + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung also du kannst den "vermieter" anhauen und ihn darauf ansprechen von wegen zeuge und so... aber meines erachtens wird dir das nix bringen, denn nach geltendem recht macht der schriftlicher vertrag alles was gesprochen wurde hinfällig. normalerweise steht das auch so drinn, wenn nicht hau ihn freundlich aber bestimmt an. viel glück, der olle kyndros + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung ich würde den makler/vermieter deswegen in jedem falle zur rede stellen. auch mündliche abreden sind zu halten. + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung Mündliche Vereinbarungen stehen sogar über den schriftlichen. Du hast einen Zeugen und ich denk, der Vermieter wird jeh nicht drauf aus sein, dich zu verarschen, wegen 2 Monatsmieten. Vllt einfach was falsch gelaufen bei seiner Buchhaltung. Sprech den mal drauf an und nicht direkt mit Gericht oder sonst was drohen, mal schaun, was Freundlichkeit bringt. Wenn nicht, hast immer noch die Option. + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung Ich denke du kannst mit ihm sprechen wird aber warscheinlich nichts bringen auch mündliche verträge zählen bei zwei überein stimmenden willenserklärungen d.h. wenn ihr euch beide einig gewesen seit, aber in diesen fall denke ich ist der schriftliche vertrag vorrangig und wenn da nichts von den zwei frei mieten steht wirds schwer. Selbst wenn der mündliche vertrag vorrang hätte müsstes du es beweisen das der vermieter das gesagt hat und wenn er das abstreitet kannst du es eigentlich ganz vergessen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung mal beim mieterbund vorbeigeschaut? die sollten sowas kennen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Oktober 2010 AW: Prob mit Mietwohnung ich werde erstmal morgen anrufen und fragen was das soll danke erstmal werde dann berichten + Multi-Zitat Zitieren