Rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von NO!R, 19. Juni 2008 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 19. Juni 2008
    Ahoi Leute,
    ich hab folgende Frage: Ich habe vor auf einer Homepage den Namen McDonalds/Burger King + Logo usw+Produkte und Produktnamen zu benutzen.

    Darf ich das?
    Wenn nein, unter welchen umständen dürfte ich das?

    ciao
     
  2. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    soweit ich weiß sind mcdonalds usw rechtlich geschützter namen also nein du darfst es nicht

    wirst wohl endweder nen netten brief kriegen das ganze sein zulassen oder direkt ne abmahnung.
     
  3. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    Ich hab noch nichts online gestellt, allerdings überlege ich mir soetwas wie eine "testseite" für die Produkte...
    Allerdings eher sarkastisch...
     
  4. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    Die Lösung is folgende...
    Wenn du i-welche Namen verwenden willst die ein copyright haben...dann musst du dich per e-mail
    oder per telefon mit dem geschäftsführer der Filiale in deiner Nähe in Kontak setzten und dich erkundigen ob das möglich wäre...Eine andere Lösung auf legalem Wege gibt es nicht

    mfg High
     
  5. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage


    Ich denke dass, gerade wenn es sich wie du schon sagtest eher in die Richtung Sarkasmus geht sich das McDonalds und co. nicht gefallen lassen und dich eventuell abmahnen werden, was dann wiederrum mit Kosten für dich verbunden ist die nicht unerheblich sind.

    Und bei der nächsten McDonalds filiale anrufen und fragen ob das ok ist sinnlos. Die haben das nicht zu entscheiden. Wenn du sowas in die richtung machen willst würde ich eine Anfrage mit einer Ausführlichen Bescheibung deines Projektes an McDonalds Deutschland richten, und die sollen es dir falls sie es erlauben schriftlich geben.

    Ansonsten teuer im Ausland hosten mit ner fake domain und einen guten Whois Protection Service drüber ^^
     
  6. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    nochmal

    sb322...

    Und wie du damit was bezweckst wenn du in einer Filiale gehst in deiner Nähe...
    Die leiten das dann nämlich weiter...und du musst dich nicht kümmern...so läuft das...
    kollege hat das auch gemacht...hat dann ne antwort bekommen das er das benutzen dürfe...er musste dann sein hp angeben etc.....
    Aber es war nich in einem schädigendem Sinne...

    High
     
  7. 19. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    Hallo NO!R.

    Das deutsche Urheberrecht schreibt vor,
    dass du Inhalte wie z.B. Logos und Produktnamen
    die dem Urheberrecht unterliegen als Eigentum des Urhebers kennzeichnen musst.

    Dir wird also nicht zwangsläufig verboten die Bilder, Logos und sonstiges zu nutzen,
    solange die Inhalte als Eigentum des Urhebers erkennbar sind -
    Auch Links auf deiner Seite zu deren offenziellen Seiten stimmen oft milde.

    Wichtig ist hierbei vor allem ob deine Website privat oder kemerziell genutzt wird.
    Komerziell ist es bereits wenn du deine Ausgaben für Website und Hosting durch
    Werbung deckst.
    Was bei Anbietern wie 1und1 und Strato sowieso schon von vornherein laut AGB
    untersagt ist.

    Aber zurück zum Thema,
    dir bleibt in dem Fall, dass du deren Logos etc. nutz immernoch das schreiben
    eines förmlichen Briefes oder einer Email.
    Bekommst du die Erlaubnis druck dir diese sofort aus und bewahre sie auf
    denn darauf kannst und musst du dich später vieleicht einmal berufen.

    Ein Problem ist natürlich auch,
    dass du dich über die Produkte lustig machen willst,
    bzw. die Produkte sarkastisch darstellen willst.
    Damit werden beide Fastfood ketten wohl eher nicht einverstanden sein.

    Hier nochmal ein paar allgemeine Informationen:
    - Deutsches Urheberrecht
    - Uni Münster - Veröfentlichung zum Thema Internetrecht
    - Spezialisten Forum zum Thema Internetrecht
    - Bundesministerium der Justiz - Alle Gesetzestexte und Präsidenzfälle

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Freezer2k
     
  8. 20. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    guter beitrag Freezer2k :]


    b2t:

    wäre es möglich so einen text wie auf dieser seite ganz unten (die graue kleine schrift) einzubinden und dadurch einer verletzung der urheberrechte zu umgehen? auch ganz ohne einverständniserklärung?

    Code:
    McD, McDonalds, ich liebe es und das Logo sind eingetragene Warenzeichen von McDonalds. [...]
    MfG Zwicki
     
  9. 20. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    Wenn du eine Sarkastische Seite online stellen magst, dann hätte ich da ne bessere Idee

    Veränder doch einfach die Markenzeichen wie "Mac Donalds" zu "Mäc Donalds" oder "Mac Ronalds"
    Einfach so, dass man erkennt was du damit meinst, aber das Urheberrecht nicht mehr verletzt wird.

    So macht das die Filmindustrie ja bei Verarschungen auch =)
     
  10. 20. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    Hallo Zwicki,
    zu deiner Frage.
    Wie dir sicherlich bekannt ist benutzen so einige Seiten diese Tricks für Searchengines wie z.B. Google -
    Also Text in gleicher Farbe wie der Background.

    Ob man damit auch das Urheberrecht komplett umgehen kann ist meiner Meinung nach fraglich.
    Denn dies ist immernoch eine Art "Grauzone" es obligt also dem Richter,
    deinem Anwalt, bzw. der gesammten Situation.

    Meine Tipp wäre,
    dass du dies einfach mal übernimmst.
    Lass aber gleichzeitig einfach mal die | © | ® | ™ | Zeichen auf den Logos
    und weise bei Texten durch das verwenden dieser Zeichen auf die Urheberrechte hin.
    Desweiteren einfach in den grauen Text noch ein Danke an die Urheber und fertig ist es.

    Eine 100% Garantie gibt es natürlich nicht,
    aber in der Regel geht sowas gut.
    Kommt wie gesagt immer auf den Inhalt der Seite an und wie du den Inhalt darstellst -
    Realistisch, Sarkastisch, Lobend, etc.

    Hoffe ich konnte dir soweit helfen.
    Bei sonstigen Fragen schau doch mal auf das Forum was ich im letzen Post verlinkt habe.
    Ich bin mir sicher die können dir auch helfen.

    MfG
    Freezer2k
     
  11. 20. Juni 2008
    AW: Rechtliche Frage

    ja vielen dank für deine Hilfe.

    Meine Fragen sind erstmal geklärt, von daher schließe ich das erstmal. Wenn noch jemand seinen Senf dazugeben möchte => PM

    vielen dank nochmal an alle!
     
  12. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.