#1 13. November 2010 Abend, wollte mich mal informieren wie es aussieht, wenn ich mir ein Spiel aus der Videothek ausleihe. Ich installiere es ganz normal. Ich nutze den Key einer Orginal Version(sofern nicht jemand anderes schon getan hat) und kann damit dann auch legal online spielen. Ich benutzte einen Crack = rechtliche Grauzone? + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek 1. Mit einem Crack wirst du wahrscheinlich nicht online spielen können. 2. Zeig mir ne Videothek in der man Multiplayerspiele ausleihen kann, also inder z.B Steam Spiele oder andere Spiele wie Battlefield etc ausgeliehen werden. 3. Nein du besitzt dieses spiel nicht und darfst es deshalb auch nicht mit einem Crack spielen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek hab bei uns Battlefield BC2 ausgeliehen und der online-key ging einwandfrei naja ich hab jetzt Bf-bc2 für 4,50 bekommen effektiv da der abgelich vom kopierschutz über dne key erfolgt und dem ea-account + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Konntest du es über Steam aktiviren, also auch herunterladen? Habe es damals im EA-Onlinestore gekauft und konnte nach Erwerb die DAten des Image von der EA-Seite laden. Um auf deine Frage zu kommen: Bei der Installation kannst du die Form der Aktivierung aussuchen, also mit DVD oder EA-Acc. Nach Onlineaktivierung läuft das Spiel ohne DVD. Nehme an, das es, einmal bei Steam aktiviert ebenso "dein" Spiel sein wird. + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Nunja, du könntest noch auf ein Problem stoßen, das sich "Key already in use" nennt, wenn man online spielt. Hatte das eine Weile, als ich CoD4 noch nicht original hatte. Crack funktioniert ja auch nur auf gecrackten Servern (wobei es dafür sogar extra Listen im Netz gibt), ansonsten kannst damit nicht zocken. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek hab ich auch schon paar mal gemacht... bei pro evolution soccer zB.... musst einfach als erster ausleihen + Multi-Zitat Zitieren
#7 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Also ich arbeite nebenbei inner Videothek und muss sagen, dass wir solche Spiele (CSS, Battlefield, halt welche die n Onlinekey benötigen) ganz normal im Verleih anbieten. Anbei liegt ein Kärtchen, mit dem man sich auf der Seite unserer Videothek online-keys für dieses Spiel abrufen kann. Wie das in anderen Videotheken aussieht, das weiß ich nicht + Multi-Zitat Zitieren
#8 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek @ bismark: hab ich auch schon ma geschafft! war "reiner zufall"! wer als erster kommt malt zuerst online zocken konnte ich mit den nächsten games nicht, weils schon einer hatte! sonnst crack rüber und ab gehts + Multi-Zitat Zitieren
#9 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek wat schwafelst denn du für ne ??? wieso sollte man mit nem crack nicht online spielen können? du brauchst nen originalen key und dann is der crack wayne achja und bei uns in der stadtbibleothek hab mich mir schon einige games ausgeliehen und mir den funzenden online zogging key geholt + Multi-Zitat Zitieren
#10 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek da muss ich dir recht geben. Das benutzen eines Cracks ist verboten. Sich Kopien zu machen ist verboten. Wenn die Videothek jedoch vergisst, vorab ihr Spiel zu registrieren, ist das deren Problem. Es ist praktisch so, als hätte jmd. den CD Key verloren und du sammelst ihn auf Cracking ist die Tätigkeit, ein Computerprogramm zu analysieren (meist durch Disassemblieren), um den Kopierschutz zu entfernen. Ein Crack ist ursprünglich die Kopie eines Computerprogramms, bei der ein herstellerseitig angebrachter Kopierschutz entfernt wurde; heute ein Computerprogramm, das den Kopierschutz eines spezifischen anderen Computerprogramms entfernen kann. Cracking fand erstmals in den 1980er-Jahren mit der weiten Verbreitung von Kopierschutzmaßnahmen bei kommerziellen Computerspielen statt, findet sich jedoch auch bei jeder anderen Kategorie von Computerprogrammen. + Multi-Zitat Zitieren
#11 22. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Nein, Straftat. Das Umgehen des Kopierschutzes ist verboten. Musik CDs darfst du kopieren, weil dort kein Kopierschutz drauf ist. Aber sobald du den Kopierschutz umgehst, egal ob von einem original oder ausgeliehen, machst du dich Strafbar. Hierfür gibt es inzwischen eine klare Gesetzeslage. + Multi-Zitat Zitieren
#12 28. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek also ich habe das immer so gemacht spiel ausgeliehen wenn der key ging habe ich den original key in der verpackung bisschen "zerstört" also unkenntlich gemacht, dann wieder zurück zur videothek u gesagt ich kann das nicht installieren weil ich den key nicht lesen kann. musste dann nicht bezahlen und konnte trotzdem online zocken + Multi-Zitat Zitieren
#13 29. November 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek @ CarloCoxxNutten, sowas ist mal sowas von Assi! (Ob das mit dem Namen zu tun hat) :thumbsdown: Aber für die Idee gibt es ein ... Auf was für Ideen Leute kommen um 2 Euro zu sparen! :lol: + Multi-Zitat Zitieren
#14 1. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek @undi Da sist nicht ganz richtig. Nufr weil kein Kopierschutz bei Musik drauf ist, heißt das n9och lange nicht, dass du es kopieren darfst. Du darfst genau 3 Kopien machen, so ist es rechtlich festgelegt. Allwerdings werden diese Kopien strafbar, wenn du das Original nicht mehr besitzt. Du kannst die Kopien verschenken. Der Beschenkte darf theoretrisch auch wieder 3 Kopien machen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek ich habe mir bis auf 4 ausnahmen in meinem ganzen leben noch kein PC-Spiel gekauft ausserdem habe ich nicht 2EUR gespart sondern 60 für ein spiel, da ist schonmal das halbe wochenende gerettet. selber schuld wenn man seine kohle in spiele investiert + Multi-Zitat Zitieren
#16 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Absoluter Quatsch. 1. Darfst du dir beliebig viele Kopien machen, solange diese für den privaten Gebrauch sind. 2. Darfst du dir in der Bibliothek Musik ausleihen, kopieren und das original wieder zurückgeben. Du darfst die Musik weiterhin behalten, das ist rechtlich kein Problem ! Ich weiß das daher so genau, da dies gerade letztens ein Professor für Wirtschaftinformatik erläutert hat, er macht es nämlich selbst so. + Multi-Zitat Zitieren
#17 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Was aber ja nicht unbedingt zu heißen hat, dass es unbedingt richtig ist. Denn ein Wirtschaftsinformatiker ist ja immerhin kein Rechtsanwalt der die Rechtslage im überblick hat. Aber das nur so nebenbei Das erste stimmt, dass es Quatsch ist, frage mich wer sich so einen Unfug ausdenkt. Wäre ja lustig du kaufst dir eine CD machst eine Sicherheitskopie, die Musikcd geht kaputt und du musst deine Sicherheitskopie die ja eigentlich für so einen Fall angefertigt wurde, wegwerfen.. Da sagt einem der gesunde Menschenverstand doch schon, dass das nicht stimmen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#18 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek @undi Seit wann haben Musik CDs keinen Kopierschutz mehr? Ich hab mir zwar schon seit ca. 10 Jahren keine CD mehr gekauft, aber "früher" war da jedenfalls immer ein Kopierschutz drauf, würde mich doch stark wundern wenn das nicht mehr so ist. Man muss kein Rechtsanwalt sein um das Urheberrecht zu verstehen: § 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen - dejure.org Schutz umgehen ist immer verboten, egal was auf dem Datenträger ist. Aber wenn du Musik hörst und diese Musik mit z.B. deinem Handy aufnimmst ist das wieder legal, weil es ja keine Umgehung von Schutzmaßnahmen ist... UrhG - Einzelnorm Sachen downloaden und auf CD/DVD Brennen und das als Privatkopie bezeichnen ist also auch verboten. + Multi-Zitat Zitieren
#19 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Ach echt, hätt ich nicht gedacht ? @NOS: + Multi-Zitat Zitieren
#20 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek könnte doch sein, dass er noch rechtswissenschaften studiert hat?! vor allem musste der prof zu seiner zeit auch rechtswissenschaftliche veranstaltungen belegen, was bedeutet, dass er darin auch ne ahnung haben sollte zu deiner frage: denke nicht, dass das eine rechtliche grauzone ist, da du nicht besitzer der sache bist, woraus folgt, dass du rein rechtlich gesehen den key für online-games nicht für den eigengebrauch nutzen dürftest - zumindest nach beendingung der ausleihe.. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#21 3. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Es geht nicht dadrum, dass es sein könnte, sondern das man nicht einfach ijemanden blind vertraut der eventuell recht haben könnte. und undi wenn du dich auf den schlipps getreten fühlst, dein pech. ich wollte dir damit eigentlich ar nichts + Multi-Zitat Zitieren
#22 4. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Ich fühl mich nicht auf den Schlips getreten, wollte dir nur klarmachen, dass mir das vor dem Post schon sehr wohl klar war, dass er kein Rechtsanwalt ist und daher keine Rechtsfragen beantworten kann Aber lieber richte ich mich nach ihm, als nach irgendwelchen Usern hier die Sachen behaupten, die überhaupt nicht sein können + Multi-Zitat Zitieren
#23 4. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Da habe ich dir ja auch zugestimmt in dem Punkt. Aber du kennst das Forum selber, da sagt man einmal, dass man xyz vertrauen kann und dann gibt es 10 neue Themen, dass man jetzt Ärger am Hals hat, weil Person x wieder vollkommen falsch gedacht hat. Also nochmal war von mir nicht böse gemeint, nichts für ungut ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#24 4. Dezember 2010 AW: Rechtliche Lage bei Spiel aus Videothek Ich hab beim Erstellen ehrlich gesagt schon damit gerechnet, dass solche Kommentare kommen =) Hätte villeicht noch dazu schreiben sollen, dass die Aussage keine Rechtsverbindlichkeit darstellt, sondern lediglich ein Rat einer relativ qualifzierten Person ist, die nach meinen bisherigen Recherchen korrekt sein müsste. + Multi-Zitat Zitieren