#1 9. Oktober 2008 Hallo aller Rushler ich wurde gerade auf dem nach Hause weg von Der polizei angehalten, iner 70 Zohne mit 102 Km/h. Habe meinen Führerschein seit März 2007 > noch iner Probezeit der nette Grüne meinte zu mir das die noch 4 Km/h abziehen, also war ich 28Km/h drüber, außerdem meinte der werden 3 Punkte und 50 Euro ich komme aus Niedersachsen, falls das hilft 1.Was muss ich erwarten? 2.Was kann schlimmstenfalls passieren? 3.Was passiert wahrscheinlich? thx vorab mfg Sirob89 + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeldrechner + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Eigentlich dachte ich du bist relativ aufmerksam hier, deswegen hättest du das doch auch durch die letzten Threads mit dem gleichen Thema schließen können, aber ok: 1.- Verlängerung der Probezeit - Aufbauseminar - Bußgeld - Punkte 2. schlimmsten falls müsstest du zur MPU, aber das wird niemals passieren, von daher siehe oben. 3. sehrsehr sicher --> siehe oben. mit ganz ganz viel Glück, vergessen die Beamten die NAchschulung Probezeitverlängerung, aber das passiert vllt. bei einer Person von 10000 + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung war das überland also auserorts wenn ja dann passiert da nix auser 3 punkte und 50 euro wenn innerorts war dann darfst zur nachschulung hatte damals auch glück das es auserorts war mit 24km/h + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist außerort gewesen, das ne Bundestraße und an einer stelle kommt ne Straße aus nem ort und dort ist halt für ca 400m eine 70er Zone, voll @ToYa Ja stimmt schon, lese hier recht aufmerksam mit, aber ich dachte mir passiert das nicht^^ ist das erste mal das ich irgentwie von den Bullen angehalten wurde (Auto, Roller, Fahrad, zu Fuß) Naja danke an alle BW´s gehen raus + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Das stimmt ganz einfach nicht!!! + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Seit wann darf man außerorts mehr als 20km/h zu schnell fahren, ohne zur Nachschulung zu müssen, wenn man geblitzt wurde und noch in der Probezeit ist? Wie ToYa schon schrieb, sollte das eigtl. keine korrekte Auskunft sein. Wäre mir zumindest neu, oder liegt es in solchen Fällen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters? edit: busgeldrechner.de, also den Link, den Systi schon gepostet hat, gibt als Strafe auch aus: a) 50€ Bußgeld b) +25,60€ Bearbeitungsgebühr c) Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren d) Anordnung Aufbauseminar Also das, was 4player24 schrieb, scheint Unsinn zu sein. Es mag eventuell sein, dass in einigen WENIGEN Fällen von den eigentlichen Maßnahmen, was Probezeitverlängerung und Aufbauseminar heißt, abgesehen wird, aber im Regelfall solltest du a+b+c+d bekommen. Sonst kann man nur sagen: Nutzt den LINK, den Systi oben schon gepostet hat. + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Oktober 2008 AW: Rechtsfrage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Ich weis es auch nicht, weis nur das ich das Bußgeld nicht sofort zahlen musste, der nette Grüne hat gesagt ich bekomme post + Multi-Zitat Zitieren