#1 24. September 2009 Hey ihRR! Ich wohne ab nächstem Monat in einem Studentenwohnheim vom Studentenwerk. Jetzt musste ich da ja einen Mietvertrag unterschreiben. Und folgender Abschnitt macht mich stutzig. Heisst dieser Abschnitt jetzt dass meine Freundin nie bei mir im Studentenwohnheim übernachten darf (oder auch ein Kumpel mal am WE)? Kennt sich da jemand aus weil er durch Zufall auch in einem Studentenwohnheim wohnt? Danke, BW bei Hilfe ist Ehrensache Lg, funky + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage also sowie es aussieht darfst du auf jedenfall niemand bei dir pennen lassen, das sagt zumindest die klausel, aber in der regel sollte das trotzdem funktionieren, normalerweise zeigen die sich da ziemlich tolerant + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Ich denke damit ist eher gemeint, dass du das z.B. nicht untervermieten darfst, wenn du in den Semesterferien mal ein paar Wochen nicht dort bist. Zur persönlichen Benutzung gehört natürlich auch Besuch von Freunden/Freundinnen etc. + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Ich kann es dir nicht genau sagen, allerdings steht bei mir was ähnliches drin und auf Nachfrage habe ich rausbekommen das damit gemeint ist, dass du die Räumlichkeiten nicht vermieten darfst. Was natürlich logisch ist und was auch wichtig ist, du darfst keine anderen Leute bei dir wohnen lassen. Also eine eheähnliche gemeindschaft, WG oder sonstwas darfst du nicht machen. Das mal deine Freundin/Freund bei dir übernachtet ist kein Problem. Sie wohnen ja nicht drinne + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Studentenwohnheime sind da glaub ich nicht so pingelig. Also ich war mal bei soner Party da, da haben die im Ganzen Wohnheim wilde Sau gespielt! Du wirst schon leute mitbringen dürfen, aber wie jemand schon sagte, es nur für dich gedacht und nicht als Behausung für andere. Besuch darf man aber haben . + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage lol sonen quatsch türlich darf deine freundin bei dir pennen oder auch nen kumpel... wenn du jetz da ne kiffer wg eröffnest wo ständig mehr als 5 mann rumvegitieren und nachts die türen knallen gibts schon probs, aber nich wegen deiner klausel sondern mit hausordnung wie mrt schon sagt du darfst nicht untervermieten + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Das mit dem untervermieten versteht sich ja von selbst. Ich hatte auch schon vermutet dass das eher so gemeint ist, wollte aber vorsichtshalber nochmal nachfragen. Vielen Dank für die vielen Antworten, BWs gehen raus! PS: In einem Wohnheim mit ca. 260 Bewohnern wird das eh nicht so auffallen + Multi-Zitat Zitieren
#8 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Sei dir da mal nicht zu sicher Bei uns ist es ähnlich und dort fallen irgendwie eine Menge Sachen auf. Generell kann man schon eine Menge machen ohne das man negativ auffällt, aber nach der Zeit bekommt auch der Hausmeister usw. sachen mit. Also bisschen zurückhalten bzw. einfach ganz unnötige Sachen vermeiden ... Als kleiner Tipp für einen Wohnheimneuling + Multi-Zitat Zitieren
#9 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage fail, die klausel besagt, dass nur derjenige der den mietvertrag unterschreibt die wohung fü wohnzwecke nutzen darf. d.h. der darf da net seinen kleinen internet shop aufmachen d.h. er darf keine leute einfach so untervermieten, d.h. aber nicht, dass er keine freunde für eine nacht bei sich schlafen lassen darf. wohnen u. übernächtigen sind 2 paar schuhe + Multi-Zitat Zitieren
#10 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Was meinst du mit unnötige Sachen vermeiden? Fänds toll wenn du mir ein paar tips geben könntest Glaubst du das wird ein Problem wenn meine Freundin 1-2 mal die Woche bei mir pennt? lg, funky + Multi-Zitat Zitieren
#11 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage kann nur von unserm wohnheim sprechen, aber da interessiert das niemanden ob bei dir jmd pennt, im zimmer grillt und pogotänze veranstaltet. eigentlich sind die verwaltungen und hausmeister doch recht locker, kann das auch von anderen wohnheimem bestätigen... einziges problem könnten eher deine nachbarn sein, falls du es zu bunt treibst + Multi-Zitat Zitieren
#12 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage wenn mal jemand bei dir schläft dann geht das, damit ist gemeint das du nichtmal in den urlaub fahren kannst und deine ganzen kollegen bei dir in der bude bleiben für die zeit wo du weg bist. dir kann dich niemand verbieten das du besucht empfangen darfst, auch nicht mit übernachtung! die wollen halt nur das du alleine dort wohnst und nicht das noch jemand für paar wochen bei dir pennt das zählt dann auch mit unter wohnen + Multi-Zitat Zitieren
#13 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Das kann schon auch ma vorkommen dass meine Freundin ma ne woche oder zwei am stück da ist^^ Hach ja, das wird schon irgendwie werden...solange wir nicht gross auffallen werden die mich hoffentlich nicht gleich rauswerfen. Das Bett quietscht zum Glück nicht Scheint meine Vormieterin gut geölt zu haben lg, funky + Multi-Zitat Zitieren
#14 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage naja was heißt nie, also wenn du das mit deinen mitbewohnern abklärst dann darf man das auch, aber wenn die sagen nope das gibbets net, dann kannst du dir das mal so grob gesagt hinter die backen klemmen. kläre das vernümpftig ab dann gibbets da auch keine probleme + Multi-Zitat Zitieren
#15 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Nein sowas soll ausschließlich dazu dienen, dass du keine Server oder sowas betreibst. Wenn jmd. den du kennst seinen Lappi da einhängt intressiert das euern Netzbetreiber nicht... + Multi-Zitat Zitieren
#16 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage bei uns is das auch vollkommen latte wer hier wo pennt. solang man net um 3 uhr nachts samba durchs haus tanzt juckt das keinen.. + Multi-Zitat Zitieren
#17 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage bei dir darf niemand einziehen offiziell bzw du darfst net untervermieten aber natürlich darf deine alte bei dir pennen oder auch sonst wer das is deine eigene sache + Multi-Zitat Zitieren
#18 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage eben. ausschließlich persönliche nutzung meint einfach nur, dass du das da net an deine 20-köpfige familie oder iwelche freunde untervermieten darfst. ansonsten darfst du in einer mietwohnung tun und lassen was du willst solange du niemanden strörst und nix k-putt machst, auch wenns im studiheim is ^^ kann immer nur wieder dankbar sein dass es bafög gibt und mir wohnheime erspart bleiben + Multi-Zitat Zitieren
#19 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage Wohnheim und Bafög, das ist doppelte Förderung Aber das isn anderes Thema, eine Dauerlösung ist das mit dem Wohnheim nicht, das stimmmt + Multi-Zitat Zitieren
#20 24. September 2009 AW: Studentenwohnheim Regelfrage naja, wenn ich hier teilweise die mieten sehe für wohnheime komm ich mit meinen 340€ warm für ne 2-zimmer bude in uni-nähe echt gut weg. im wohnheim würd ich für nen fuffi weniger n 12m² zimmer bekommen + küche/bad, was ich mir mit ner ganzen etage, also mind. 5 leuten teilen müsste internetanschluss gibts da auch nur gemeinschaftlich, sehr unvorteilhaft wenn da mehrere zocker sind ^^ von daher is ne mietwohnung schon was feines, auch wenns n bisschen teurer is + Multi-Zitat Zitieren