#1 27. November 2008 Hallo. Mir ist was nicht so tolles passiert.. ich habe heute ein pkw überholt und wurde dann rausgewunken. der polizist sagte das es einen punkt gibt +40euro strafe und 30 gebühren.führerschein von mir hat er sich nur angeguckt und fahrzeugpapiere und meinen ausweis mit zu seinem auto genommen. mein problem ist.. meine probzeit ist fast vorbei aber ich bin halt noch in der probezeit. wird da auf jeden fall eine nachschulung und verlängerung der probezeit kommen? außerdem war ich mit dem auto meines vaters unterwegs. bekommt er die punkte? würde mich freuen wenn ihr mir da helfen könntet.. danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot Ich glaub Schulung musste keine machen, aber die Probezeit fängt jetzt von vorne an wenn ich mich nicht täusche. Den Punkt bekommst natürlich du weil du ja gefahren bist und nicht dein Vater. MfG nitro123 + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot Bußgeldkatalog: Fahrverbot in der Probezeit A-Verstoß Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. ... usw + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot das klingt ja nicht so toll.. ich dachte nur, weil mein vater ja auch die post bekommt weil er der fahrzeughalter ist. + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot die post bekommst du, da an ort und stelle deine personalien festgestellt wurden. an den farzeughalter geht der brief nur bei blitzern ohne festellung der daten. da sdie behörden in diesem fall ja nur das nummernschild/fahrzeug haben um jemanden haftbar zu machen + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot Wenn du kurz vor Ende der Probezeit bist und da bis jetzt nichts vorgefallen ist, schätze ich mal das du nicht zum Aufbauseminar musst, war bei nem Kumpel von mir so, der wurde Innerorts mit 23km/h zu schnell geblitzt was ja auch schon ein Punkt hat. Er hat Den Punkt bekommen und knapp 80€ für Strafe und Bearbeitungsgebühr bezahlt. Das war alles. Keine Nachschulung, keine Verlängerung der Probezeit. + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot Wenn du am 24.12.2006 deinen Führerhschein bekommen hast, dann ist nach der Regelzeit, deine Probezeit am 25.12.2008 zuende (ein Tag kommt immer dazu) Und wenn du am 24.12.2008 um 23.59Uhr einen A-Verstoß begehst, dann musst du zum Aufbauseminar, hast 2 Jahre mehr Probezeit, etc. Damit alle glücklich sind: es gibt unter 123345556 Fällen einen, bei dem jemand vergessen wird und nicht zum Aufbauseminar muss, weil die Ämter das einfach übersehen haben (wie bestimmt bei Lima ) + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. November 2008 AW: überholen im überholverbot von der rechtslage her wirst das aufbauseminar machen dürfen kannst nur hoffen, dass der vorfall beim aktenräumen unter den tisch fällt - ist in meinem freundeskreis schon passiert + Multi-Zitat Zitieren