Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von RaKo, 25. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 25. März 2010
    Hallo,

    das Quartal is ja bald zuende.
    Ich komme gerade vom Zahnarzt und muss beim Hautarzt nun wieder 10€ zahlen.
    Jetzt muss ich nach Ostern wieder zum Zahnarzt also nochmal 10€.
    Da ich auch wieder zum Hautarzt muss, sind wieder 10€ fällig.
    D.h. Ich muss insgesamt 40€ innerhalb kürzester Zeit für 2 verschiedene ärzte zahlen?

    Dann noch was. Ich musste im Quartal 4 2009 zum Hautarzt und hatte keine überweisung da ich die gebühr bei einem facharzt in einem anderen bundesland gezahlt habe.
    Nun bin ich endlich an eine überweisung von dem arzt gekommen und wollte die 10€ von 2009 wiederholen. Quittung + überweisung hingelegt, arzt sagt geht nicht mehr. Stimmt das?

    Danke, gruss
     
  2. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    hol dir überweisungen vom hausarzt, dann ist alles soweit in ordnung

    zu dem anderen fall, da können sie sogar recht haben, wann hastn die abgegeben wenn du Quartal 4 2009 da warst?
     
  3. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    Wenn ich aber gar nicht beim hausarzt war oder hin muss?
    Dann müsste ich ja da auch nochma 10€ zahlen um überweisungen zu bekommen.

    Und wegen der anderen geschichte. War gerade da und wollte mein Geld^^
    halt das von quartal 4 2009 .. Naja das is dann halt weg, egal
     
  4. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    hm,kann mir eig nicht vorstellen das ein zahnarzt dir ne überweisung an nen hautarzt schreibt...

    ruf mal bei deinem hausarzt an, erzähl wie's ist und frag wie du das hinkriegst, die wissen auf jeden fall was zu tun ist,manche sind da auch nicht so
     
  5. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    Generell bei jeder Vorsorgeuntersuchung, auch die vom Zahnarzt, wird keine Praxisgebühr fällig. Sollte dabei aber eine Behandlung nötig werden, wird die Gebühr dann fällig. Die Gebühr wird jedes viertel Jahr wieder neu fällig, bei laufenden Behandlungen.

    Wenn du einmal bei deinem Hausarzt oder anderen Arzt warst, kannst mit der Quittung zu jeden anderen Arzt und musst keine weitere Gebühr zahlen. Für den Zahnarzt und Notarzt wird dagegen eine separate Praxisgebühr berechnet.

    Sollte insgesamt nicht mehr wie 20EUR im Quartal werden, wenn du keine Löcher hast nur 10EUR.

    Vielleicht hilfreich Was Sie
     
  6. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    Warum gehst du auch jetzt noch zum Arzt -_-
    Hab seit ~15.3 Zahnschmerzen... aber ich geh jezz net hin, weil ichs net einsehe...
    Also ja... Ich muss auch immer Extra 10€ zahlen... Mir wurds so erklärt, dass Zahnarzt&Allgemeiner Arzt nicht zur gleichen gruppe gehören

    Aber, warum sie dir das geld nicht wieder geben, fällt mir nur ein, dass es schon zulang her sein könnte..
     
  7. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    Wie schon gesagt, Zahnarzt und Notarzt müssen immer extra gezahlt werden.
    Bei den anderen Ärzten ist es so, dass du, wenn du bei einem gezahlt hast, nicht nochmal zahlen musst. Brauchst allerdings ne Überweisung (zumindest bei uns in NRW^^). Ich mache das dann immer so, dass ich mir direkt beim ersten Arzt, bei dem ich war, mir Überweisungen hole für Hausarzt und Frauenarzt (je nachdem wo ich bin), damit ich da nicht nochmal hinlatschen muss, falls ich zu einem der Ärzte muss später. Falls man dann halt nochmal zum Orthopäden, Hautarzt oder sonstwas muss, muss man sich halt vom ersten Arzt nochmal ne Überweisung holen, ist stressig aber geht nicht anders.
    Und wenn möglich besser Termine nicht am Ende eines Quartals machen, da sie dir nen Folgetermin dann gerne im neuen Quartal geben.
     
  8. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    dito mir gehts fast genauso.... kein Zahnschmerzen aber ich merke das ich ein Loch hab... mega nervig.... -.-
     
  9. 25. März 2010
    AW: Überweisund Zahnarzt - Hautarzt

    Zu der Geschichte mit der Praxisgebühr im alten Jahr ... da empfehle ich dir dich einmal mit deiner Krankenkasse auseinander zu setzen. Die gehen normalerweise gegen derartige Gebahren vor.

    Wichtig ist nur, dass du durch Zahlungsbeleg / Quittung belegen kannst die 10 Euro auch wirklich bezahlt zu haben.
     
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