#1 9. Juni 2012 Hey Leute, Habe vor einigen in Wochen mein Web.de Konto den Testpremium Account erstellt. Nun wollten die eine Kündigung von mir haben, kurz bevor die Testzeit abgelaufen ist. Ich habe ihnen diese Zugefaxt. Aber das haben die anscheinend Ignoriert. Habe mich dann im Internet schlau gemacht und habe erfahren, dass das anderen Leuten auch schon so passiert ist. Mann soll dort lieber einen Brief schicken. Ist euch auch schon so etwas passiert? + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Juni 2012 Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2012 AW: Von Internetdiensten reingelegt worden Kündigungen sollten generell als Einschreiben versendet werden. Es gibt viele Unternehmen, die andernfalls die Kündigung ignorieren. Da hatte ich schon etliche Probleme mit Unternehmen wie: Debitel, Kabeldeutschland etc. Nur bei einem Einschreiben hast du den Beweis, die Brief wurde entgegen genommen. Der Empfänger muss die Entgegennahme von einem Einschreiben mit der Unterschrift bestätigen. Es gibt auch die Versandtart "Einschreiben - Einwurf", der ist günstiger als das übliche Einschreiben, reicht auch in den meisten Fällen. Hier wird ein Einwurf des Briefes im Briefkasten des Empfänger bestätigt. Vor Gericht hat nur das richtige Einschreiben bestand. nähere Details: Einschreiben (Post) – Wikipedia Das sollte man für's Leben mitnehmen: Sehr wichtige Schreiben, vorallem wenn es auf Fristen ankommt, NUR EINScHREIBEN oder mindestens EINWURF EINSCHREIBEN, nieeemals Telefonisch, Mündlich, normaler Brief, Email, Fax + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juni 2012 AW: Von Internetdiensten reingelegt worden Benutz doch mal Google... eines der häufigsten Mahnungsprobleme im Internet und Haupteinnahmequelle von web.de Einfach ignorieren, da von Gerichten als nicht Rechtens erklärt. Wenn du denen was überweist, dann lachen die sich nen Ast. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Juni 2012 AW: Von Internetdiensten reingelegt worden Hast die Sendungsbestätigung vllt noch? + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. Juni 2012 AW: Von Internetdiensten reingelegt worden Vergiss nicht deine kompletten Daten leserlich zu hinterlegen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass viele (!) Briefe einfach nicht zugeordnet werden können. Also Kundennummer + vollständige Anschrift und evtl Rückrufnummer angeben! + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. Juni 2012 AW: Von Internetdiensten reingelegt worden Die Fax Sendebestätigung ( oder auch das Fax-Journal) sind in einem Rechtsstreit verwendbar und werden anerkannt. Nur so beiläufig... + Multi-Zitat Zitieren