#1 9. März 2009 Bei der Anlage einer Akte die beispielsweise etwas mit Straf- oder Bußgeldern zutun hat, ist es notwendig folgende Daten einzufügen: -Auftraggeber (Mandant) -Angeklagter/Kläger (Kontrahent) -Sachbearbeiter -Gegnerischer Anwalt -Referat (bestimmte Organisationseinheit in einer Behörde, innerhalb derer ein umgrenztes Sach- oder Aufgabengebiet von Referenten und/oder Sachbearbeitern bearbeitet wird // Quelle:Wikipedia.de) -Rechtsschutzversicherung (Addresse e.t.c) Zunächst vergibt der Computer der neuen Akte eine Aktennummer, anschliessend wird das Aktenvorblatt ausgedruckt und alle dazugehörigen Vorgänge werden zusammengeheftet, wie beispielsweise den Verlauf des Prozesses oder auch Briefe des Gerichtes. Bei einer Aktenablage hingegen werden die Daten gelöscht, wie z.B. Forderungskonto und Adresse.Der Akte wird eine Ablagenummer zugeordnet und anschließend wird der Aktendeckel entfernt,sodass die Akte im Archiv welches sich im Keller befindet abgelegt wird. + Multi-Zitat Zitieren