#1 9. März 2011 Hallo, ich arbeite als Selbstständiger bei einer Firma für Fertighäuser und als Anlagenberater für Immobilien. Jetzt möchte ich mir ein neues Auto holen und dies über Geschäftsleasing laufen lassen. Jetzt hat mir der Händler gesagt, das ich gar nicht berechtigt sei für ein Geschäftsleasing. Bei der Firma für Fertighäuser bin ich als normaler Handelsvertreter gelistet. Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasin? Habe schon gegoogelt, aber nicht so vieles gefunden, vllt hat ja einer hier Erfahrung?! Wäre nett für gute Antworten. BW verteile ich auch THX + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Erstmal musst du klar sagen, ob du Selbstständig bist oder Angestellter? So wie ich das rauslesen kann, bist du bei einer Immobilienfirma angestellt als Selbstständiger Vermittler etc. wie man das auch nennen kann. Solange du bei einer Firma unter "Vertrag" stehst, bist du nur reiner Angestellter und bist nicht in der Lage, ein Geschäftsleasing zu machen. Rede mit deinem Vorgesetzten, er könnte so ein Auto als Firmenwagen Leasen und die Konditionen des Geschäftsleasing nutzen. Dann würde das Auto an dich gehen, als freier oder selbstständiger Vermittler der Firma. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Also so wie ich das verstehe, hast du zwar ein Gewerbe als Handelsvertreter angemeldet. Wenn du allerdings auch noch angestellt bist, dann ist dieses Gewerbe nebenberuflich, auch wenn es zu 100% deinem Berufsbild entspricht. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Ich habe nur einen Handelsvertrervertrag mit der Firma gemacht, für die ich tätig bin und arbeite rein auf Provisionsbasis + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Das beantwortet aber nicht die Frage, ob du Angestellt bist oder nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing ich bin in keinem angestelltenverhältniss ich arbeite als selbstständiger + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Also hast du keinerlei "Arbeitsvertrag" mit der Firma!? Du hast dein eigenes Gewerbe angemeldet und zahlst alles selbst? + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing ich habe schon einen vertrag mit der firma, aber halt nur nicht als angestellter sondern als selbstständiger + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Ja es geht nur darum, ob du selbst auf deinen Namen ein Gewerbe oder was auch immer angemeldet hast? Die Firma kann dir auch einen Vertrag geben, dass du Selbstständig arbeitest und Provisionen kassierst und das quasi dein Gehalt ist. Dies wäre aber trotzdem ein Angestelltenverhältnis. Selbstständig bist du, wenn du deine Dienstleistung dem Unternehmen zur Verfügung stellst und sie es dir bezahlen oder was auch immer. Für mich liest sich das so raus, als wenn du ein Angestellter der Firma bist auf selbstständiger Basis, sprich du bist freier Mitarbeiter und bekommst nur die Kohle, die du an Provisionen etc. reinholst! Beispiel: Deine Firma heißt Immobilienberater Schmidt. Du hast deine Dienstleistung an Immobiliengigant Müller versendet und diese wollen dich als "freien selbstständigen Berater" in ihrem Pool haben. Es gibt einen gewissen Vertrag, in dem geregelt ist, welche Sachen du darfst und welche nicht etc. Du kannst aber auf dein Gewerbe ein Dienstwagenleasing machen, da es dein eigenes Unternehmen ist. Beispiel 2: Du bist bei Firma Müller gewesen und hast dort deine Kompetenz angeboten. Die haben dich als freien Mitarbeiter in ihrem Pool, aber du hast kein eigenes Gewerbe. Der Vertrag lautet wie folgt, dass du selbstständiger Berater bist und von den Provisionen der Kunden lebst. Trotzdem bist du gewissermaßen ein Angestellter der Firma Müller, da du kein Eigengewerbe hast und somit kannst du kein Geschäftsleasing machen! Müsste über Firma Müller laufen! Wie sieht es denn mit Krankenversicherung etc aus? Zahlst du die selber oder läuft die Sozialabsicherung über die Firma, wo du bist? Ich glaube bei dir ist einfach der Knackpunkt, dass du Selbstständigkeit nicht mit Angestelltenverhältnis unterscheiden kannst! + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Ich kann sehrwohl unterscheiden zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis Bei mir läuft es wie im Beispiel 1 und daher sollte ich doch Geschäftsleasingfähig sein ich habe ein eigenes gewerbe und schreibe immer eine rechnung an die firma, damit diese mir meine provision in brutto überweisen können + Multi-Zitat Zitieren
#11 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Hier sind nicht viele Antworten dabei, bei denen man Ahnung rauslesen kann. Du sagst, du bist selbstständig, und bekommst nur Provisionen?! Dann kannst du das Fahrzeug auf DEIN Gewerbe anmelden. Dein Unternehmen muss bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, damit man dir einen Leasingvertrag gibt. Es kommt auch drauf an, ob du selber haftest oder z.B. eine GmbH angemeldet hast. Also: Wenn du die Bank überzeugen kannst, dass dein Unternehmen das bezahlen kann, kannst du auf dein Unternehmen ein Auto leasen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing ich habe ja schon die bestätigung für ein privat leasing also werde ich wohl das geschäftsleasing bekommen habe morgen wieder einen termin beim händler da lass ich nochmal nachschauen + Multi-Zitat Zitieren
#13 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Also in dem Fall ist das sicherlich möglich. Da ich selber selbstständiger Handelsvertreter bin, kann ich dir 100%ig sagen, dass man unter diesen Vorraussetzungen über den Betrieb leasen kann. Vllt. gibts in deinem Fall noch irgendetwas das das nicht zulässt, aber normalerweise geht das! + Multi-Zitat Zitieren
#14 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing also lässt du dein auto über dich laufen oder über die für die du unterwegs bist? + Multi-Zitat Zitieren
#15 10. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing Das momentane Auto läuft auf mich privat. Das davor und das Nachfolgende lief und wird auf die Firma xxx Gesellschafter/Geschäftsführer "ToYa". Die Gesellschaft, deren Produkte ich vertreibe hat nix mit dem Wagen zu tun. + Multi-Zitat Zitieren
#16 11. März 2011 AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing ok damit wäre doch die frage beantwortet + Multi-Zitat Zitieren