#1 24. März 2009 Hey, vielleicht weiß hier jemand Rat: Ich habe im Oktober 2007 eine Wohnung angemietet. Ich habe diese Wohnung hochgerechnet vielleicht 2 Monate am Stück genutzt, wobei das 2te Zimmer gar nicht genutzt wurde. Nun habe ich die Wohnung zum April gekündigt und vom Vermieter schon ein Schreiben, was ich alles Renovieren soll. In meinem Mietvertrag ist ein starrer Fristen plan vorgesehen sowie eine Abgeltungsklausel. Beides ist nach meinem Wissen ungültig. In der Wohnung wurden einige Löcher gebohrt, die ich bereits zugespachtelt habe. Diese Stellen habe ich heute mit Farbe überstrichen und man sieht nicht wirklich, das dort mal ein Loch gewesen ist. Ansonsten ist die Wohnung in dem Zustand, wo ich sie übernommen habe. Keine vergilbten Wände etc. Was muss ich nun renovieren? + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Du musst gar nix renovieren.. So wie ich mal im fernsehen gesehen habe gibt es ein gesetz in dem drin steht. Das man die wohnung nicht renovieren muss, wenn sie so bewohnbar ist wie sie momentan aussieht.. Und dass ist bei dir der Fall Sollte sie wirklich renovierungsbedürftig sein müsstest du es machen, aber dass ist bei dir nicht der fall + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung also es hängt von deinem mietvertrag ab, aber der vermieter darf dich jedoch nicht dazu zwingen die wohnung in einen besseren zustand zu bringen wie sie vor dem einzug schon war. Also wenn es so ist wie du beschrieben hast denke ich mal, dass du das die nötigen renovierungen (löcher zu machen) durchgenommen hast hier ist auch noch ein artikel dazu: Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte - Renovierungsfristen oft unwirksam - Meldung - Stiftung Warentest + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Es kommt immer drauf an. Also wenn du eine bewohnbare Wohnung von ihm erhalten hast, mit gestrichenen Wänden und solche Sachen. Und du dann nach Absprache mit ihm deine Schlafzimmerwände (jetzt als Beisspiel) in blau gestrichen hast, hat er glaub ich mal das Recht es wieder so zu haben wie er es dir gegeben hat....ansonsten scheiß auf den Rest! + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Lese dich mal hier durch, ich denke die wissen es am besten Mietrecht, K Mietrecht: Renovieren Oder schau dir den Beitrag von WISO http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Wiso-Tipp_Renovieren_in_der_Mietwohnung/570106?inPopup=true + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Zunächst einmal woher weiß der was du renovieren sollst/musst? Es ist gesetzlich nicht zulässig eine Renovierung zu verlangen im Mietvertrag. Normalerweise heißt es die Wohnung im angetroffenen Zustand wieder verlassen. Dazu gehören nunmal diese von dir angesprochenen Löcher oder halt wenns nach 10 Jahren wäre auch mal ein Neuanstrich der Wände etc.. Sollte das bei dir kein Thema sein gibt es von der Vermieterseite eigentlich keinen Grund zur Beanstandung. + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Wie Du schon selber geschrieben hast, wenn in Deinem Vertrag starre Fristen stehen, dann sie alle ungültig und entfallen ersatzlos. Da kannst Du froh sein, dass Dein Vermieter so einen Fehler gemacht hat. Denn so kann er Dich nicht 'gängeln'. Lars.Riedel + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Ich sag nur eins und merk dir das gaaaaaaaannz besonders guuuuttttt, denn da wird dir weitergeholfen!! MIeterschutzverein Sowas gibnts in jedergrößeren Stadt, geh einfach mal mit deinem Mietvertrag dahin, Wie schön dass es in Deutschland gesetze gibt, die solche Verträge nichtig machen Also keine Sorgen machen einfach mal was unternehmen, die meisten VErmieter hoffen,. das die Person ohne mucken den Forderungen nachkommt! TU ihm nicht den gefallen! + Multi-Zitat Zitieren
#9 25. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Wenn die Wände noch so sind wie du sie vorgefunden hast und nicht vergilbt sind normalerweise gar nicht sofern sie weiß sind. Wenn du sie bunt gestrichen hast kann es höchstens sein, dass der Vermieter sie wieder wieß haben will. So kenne ich das. Gruß LittleOrange + Multi-Zitat Zitieren
#10 26. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung Sprech deinen Vermieter doch einfach mal über das Thema Zeig ihm ggf. die Wohnung und sag, dass du sie gerne in dem aktuellen Zustand verlassen willst. Wenn ihm der Zustand als OK erscheint dann ziehste aus ... ansonsten mal einen Eimer (oder auch 2 ^^) weiße Farbe kaufen und innerhalb von nem Tag die Wände einmal anstreichen. Ich für meinen Teil halte es für sinnvoll, dass du die Wohnung in einem akzeptablen Zustand verlässt und der Nachmieter die Wände seinem Geschmack entsprechend anstreicht. Völlig übertrieben das manche Vermieter da so Stress machen ... + Multi-Zitat Zitieren
#11 26. März 2009 AW: Wohnungsrenovierung jop nen kumpel von mir hat auch in seiner bude geraucht und die wände waren geld! er hat nur an ein paar stellen gestrichen wo die farbe wirklich total krass gelb war! und die wohnung wurde ohne weiteres so angenommen =) also keinen stress machen du kannst ja selber beurteilen ob du einziehn würdest wenn du die wohnung so vorfinden würdest greetz Testament + Multi-Zitat Zitieren
#12 4. April 2009 AW: Wohnungsrenovierung Starre Fristenregelungen zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam. Der Mieter muss daher keine SR durchführen. Die Wohnung ist lediglich besenrein an den Vermieter zu übergeben. Das Verschließen der Bohrlöcher ist jedoch selbstverständlich. + Multi-Zitat Zitieren